13. APRIL 2017 - Erlass der Regierung zur Festlegung der nötigen Angaben zur Beantragung des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, Artikel 93.34 § 1 Absatz 1, eingefügt durch das Dekret vom 20. Juni 2016, und Artikel 93.39 § 1 Absatz 1, eingefügt durch das Dekret vom 20. Juni 2016;

Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Der in Artikel 93.34 § 1 Absatz 1 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen erwähnte Antrag auf Nachteilsausgleich erfolgt mit Hilfe eines in elektronischer Form und in Papierform festgelegten Formulars, das folgende Angaben beinhaltet:

  1. Identifizierung und Kontaktdaten des Schülers

  2. Identifizierung und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten

  3. Beschreibung der Beeinträchtigung des Schülers

  4. Beschreibung der angefragten Nachteilsausgleichsmaßnahmen

  5. Identifizierung des beizufügenden Gutachtens, das nicht älter als 6 Monate sein darf:

    1. Name und Kontaktdaten der das Gutachten ausstellenden Einrichtung

    2. Datum des Gutachtens

    3. Titel und berufliche Referenzen des Sachverständigen

    4. Art der medizinischen, psychologischen und allgemeinen Probleme des Schülers

    5. Verwendete Tests und Techniken

    6. Relevante Stärken und Schwächen des Schülers und deren Auswirkungen auf den Lernprozess

    7. Empfehlungen zu Ausgleichsmaßnahmen

  6. Entscheidung des Schulleiters

  7. Antrag auf Verlängerung

    Art. 2 - Der in Artikel 93.39 § 1 Absatz 1 desselben Dekrets erwähnte Antrag auf Notenschutz erfolgt mit Hilfe eines in elektronischer Form und in Papierform festgelegten Formulars, das folgende Angaben beinhaltet:

  8. Identifizierung und Kontaktdaten des Schülers

  9. Identifizierung und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten

  10. Beschreibung der Beeinträchtigung des Schülers

  11. Begründung für den beantragten Notenschutz

  12. Mitteilung des angefragten Teilbereiches für den Notenschutz

  13. Entscheidung des Schulleiters zu den Nachteilsausgleichsmaßnahmen und die bereits dokumentierten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich

  14. Identifizierung des beizufügenden Gutachtens, das nicht älter als 6 Monate sein darf:

    1. Name und Kontaktdaten der ausstellenden Einrichtung

    2. Datum des Gutachtens

    3. Titel und berufliche Referenzen des Sachverständigen

    4. ...

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