12. NOVEMBER 2021 - Dekret zur Zustimmung zu dem am 2. Februar 2012 in Brüssel unterzeichneten Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus und zu dem am 27. Januar 2021 und 8. Februar 2021 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommen zur Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Folgendes wird völlig und uneingeschränkt wirksam:

1) der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, am 2. Februar 2012 in Brüssel unterzeichnet;

2) das Übereinkommen zur Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, am 27. Januar 2021 und 8. Februar 2021 in Brüssel unterzeichnet.

Art. 2 - Die Beschlüsse des EZB-Rats in Anwendung der Artikel 5 § 6 Buchstabe m), 11 § 6, 19 und 44 des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus werden völlig und uneingeschränkt wirksam.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 12. November 2021

Der Ministerpräsident

E. DI RUPO

Der Vizepräsident und Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren

W. BORSUS

Der Vizepräsident und Minister für Klima, Energie und Mobilität

Ph. HENRY

Die Vizepräsidentin und Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen

Ch. MORREALE

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen

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