12. MÄRZ 2023 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Landwirtschaft und Tiergesundheit - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 12. März 2023 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Landwirtschaft und Tiergesundheit.Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT12. MÄRZ 2023 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Landwirtschaft und TiergesundheitPHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:KAPITEL 1 - Allgemeine BestimmungArtikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.KAPITEL 2 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Rohstoffe und Erzeugnisse zu entrichtenden Abgaben und BeiträgeArt. 2 - In Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 13. November 2011 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Rohstoffe und Erzeugnisse zu entrichtenden Abgaben und Beiträge wird § 5 wie folgt ersetzt:" § 5 - Jede Person, die im Rahmen des Gesetzes vom 11. Juli 1969 über die Rohstoffe für die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft und die Viehzucht oder des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit beim FÖD VSU eine Bescheinigung in Bezug auf Düngemittel, Bodenverbesserer oder Kultursubstrate beantragt, muss pro Bescheinigung eine Abgabe in Höhe von 100 EUR an den Haushaltsfonds für Rohstoffe und Erzeugnisse entrichten, ungeachtet der Anzahl Kopien der Bescheinigung.KAPITEL 3 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Februar 2005 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse, Milchsektor, zu entrichtenden PflichtbeiträgeArt. 3 - In Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 18. Februar 2005 zur Festlegung der an den Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse, Milchsektor, zu entrichtenden Pflichtbeiträge wird § 4 wie folgt ersetzt:" § 4 - Wenn der Abnehmer die Erklärung mit den Mengen Milch nicht binnen der in § 2 erwähnten Frist übermittelt, wird der Betrag des zu entrichtenden Pflichtbeitrags um 20 Prozent erhöht."Art. 4 - Artikel 5 desselben Erlasses, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 17. Mai 2019, wird...
Pour continuer la lecture
SOLLICITEZ VOTRE ESSAI