12. JULI 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Beauftragung der SPAQuE (Öffentliche Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität) mit Sanierungsmaßnahmen am Standort 'Verrerie Houtart - CCC' in La Louvière

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, Artikel 39 und 43;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 11. März 1999, in dem sie die spezifischen Aufgaben der SPAQuE festlegt;

Aufgrund des am 13. Juli 2007 zwischen der Wallonischen Regierung und der Öffentlichen Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität abgeschlossenen und am 5. September 2013 verlängerten Geschäftsführungsvertrags;

Aufgrund der Beschlüsse der Wallonischen Regierung vom 21. Mai 2015 zur Genehmigung der Auswahl des Projektes "Sanierung und selektive Abbrucharbeiten des Standorts CCC" des Portfolios "Städtische Erneuerung der Innenstadt von La Louvière" im Rahmen der Programmplanung 2014-2020 der europäischen Strukturfonds;

Aufgrund der 2014 am Standort abgeschlossenen Vorstudien;

In der Erwägung, dass angesichts der Art der entwickelten Tätigkeiten und der damit verbundenen Infrastrukturen folgende Verunreinigungen vermutet werden: Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe, monozyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX), polychlorierte Biphenyle (PCB) und Cyanide;

In der Erwägung, dass das Gelände daher eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt und/oder die menschliche Gesundheit darstellt und ein vorrangiges Eingreifen erforderlich macht;

In der Erwägung, dass durch den allgemeinen Grundsatz der Vorbeugung ein möglichst schnelles Eingreifen erforderlich gemacht wird, um zu vermeiden, dass die Gefahren für die Umwelt und/oder die menschliche Gesundheit anhalten;

In der Erwägung, dass durch Artikel 43 § 1 des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle der Wallonischen Regierung auferlegt wird, jegliche zur Vorbeugung der Gefahr oder zu deren Behebung nützliche Maßnahme zu treffen, wenn das Vorhandensein von Abfällen eine schwerwiegende Gefahr für die Menschen oder die Umwelt darstellen kann;

In Erwägung des strategischen Interesses dieses Standorts in Anbetracht seiner Fläche, Lokalisierung und seiner Umstellungsmöglichkeiten;

In der Erwägung, dass die Grundstücke seit dem Urteil des Friedensrichters von La Louvière vom 8. März 2018, das die Enteignung...

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