12. AUGUST 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abweichung von gewissen Bestimmungen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. September 2019 über die ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung, das Sekretariat der Wallonischen Regierung und das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC) im Rahmen der Überschwemmungen im Sommer 2021

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. September 2019 über die ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung, das Sekretariat der Wallonischen Regierung und das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC), in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1, abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

In Erwägung der schweren Überschwemmungen, die die Wallonische Region im Juli 2021 getroffen haben;

In der Erwägung, dass die Regierung in ihrer Sitzung vom 26. Juli 2021 beschlossen hat, ein Sonderkommissariat für den Wiederaufbau für einen Zeitraum von einem Jahr einzusetzen, der gegebenenfalls verlängert werden kann;

In der Erwägung, dass dieses Sonderkommissariat für den Wiederaufbau zuständig ist für:

- die Koordinierung und Erleichterung des Entscheidungsprozesses und der Entscheidungsfindung der Regierung, sowie der Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen im Rahmen der Überwindung der Krise;

- die Ausarbeitung von Vorschlägen für einen Wiederaufbauplan mit den betroffenen Gemeinden in Zusammenarbeit und Absprache mit den zuständigen Diensten;

In der Erwägung, dass dringend eine Verwaltungseinheit eingerichtet werden muss, die die Arbeit der Kommissare unterstützt;

In Erwägung der großen Zahl von Menschen, die von den Überschwemmungen betroffen sind, ist es dringend erforderlich, dass sowohl das Sonderkommissariat für den Wiederaufbau als auch die ministeriellen Kabinette so schnell wie möglich einsatzbereit sind und die ihnen übertragenen Aufgaben in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich erfüllen können;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - In Artikel 8 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. September 2019 über die ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung, das Sekretariat der Wallonischen Regierung und das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC) wird ein Paragraf 5bis mit folgendem Wortlaut eingefügt:

" § 5bis. Abweichend von § 5 können zur Deckung des Bedarfs der von den Überschwemmungen im Sommer 2021 betroffenen Gemeinden Sachverständige auf Vollzeit- oder Teilzeitbasis in Schritten von 1/10 der Zeit bis zu einer Höchstzahl...

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