11. MÄRZ 2021 - Ministerieller Erlass über die Einrichtung der nahen und entfernten Präventivzone des Bauwerks zur Grundwasserentnahme genannt 'Libomont', gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Weismes

Die Ministerin, zu deren Zuständigkeitsbereich die Umwelt gehört,

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, insbesondere der Artikel D.172, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 31. Mai 2007, D.173 und D.174, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 19. Januar 2017;

Aufgrund des verordnungsrechtlichen Teils des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, insbesondere der Artikel R.151 erster Absatz, R.152 § 1, R.153, R.164 § 1, R.168 bis R170, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 16. Mai 2019;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Mai 2019 zur Abänderung des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, im Hinblick auf die Verbesserung des Schutzes der Entnahmestellen von aufbereitbarem Oberflächenwasser und der Grundwasserentnahmestellen und verschiedener Bestimmungen in diesem Bereich, insbesondere des Artikels 8;

Aufgrund des zwischen der Wallonischen Region und der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung ("Société publique de gestion de l'eau" ("S.P.G.E.")) abgeschlossenen Geschäftsführungsvertrags vom 22. Juni 2017;

Aufgrund des am 27. Juni 2021 zwischen dem Betreiber der Wasserentnahmestelle, d.h. der Gemeindeverwaltung von Weismes und der "S.P.G.E." unterzeichneten Dienstleistungsvertrags für den Schutz des zu Trinkwasser aufbereitbaren Wassers;

Aufgrund des bei der Post aufgegebenen Einschreibens vom 2. März 2020 des Generalinspektors der Abteilung Umwelt und Wasser der Operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, durch das der Gemeindeverwaltung von Weismes der Eingang der vollständigen Akte bestätigt wird;

Aufgrund des vom Betreiber vorgeschlagenen Aktionsprogramms, über das die "S.P.G.E." am 17. Juli 2017 Bemerkungen geäußert hat, um die gesetzlichen Abänderungen des Wassergesetzbuches (Erlass der Wallonischen Regierung vom 22. September 2016) zur Neufestlegung der Modalitäten für die Ersetzung und Finanzierung der Lageranlagen für Kohlenwasserstoffe in einer Präventivzone für Entnahmestellen von für den menschlichen Gebrauch bestimmtem aufbereitbarem Wasser zu berücksichtigen;

Aufgrund der ministeriellen Depesche vom 2. März 2020, in der dem Gemeindekollegium von Weismes das Projekt zur Abgrenzung der nahen und entfernten Präventivzone des Bauwerks zur Entnahme von zu Trinkwasser aufbereitbarem Grundwasser...

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