11 MAI 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Tellin

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, in der durch die Sondergesetze vom 8. August 1988, vom 12. Januar 1989, vom 16. Januar 1989, vom 16. Juli 1993 und vom 13. Juli 2001 zur Übertragung verschiedener Befugnissen an die Regionen und Gemeinschaften abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates von Tellin vom 29. September 2016 zur Verabschiedung des Entwurfs des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Gutachtens des Regionalausschusses für Raumordnung vom 10. Februar 2017;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Tellin nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Flughäfen, und Vertreter bei der Großregion,

Beschließt :

Artikel 1 - Das Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Tellin wird am Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Erlasses und für einen zehnjährigen Zeitraum genehmigt.

  1. 2 - Der Gemeinde können Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aktion zur ländlichen Entwicklung gewährt werden.

  2. 3 - Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister für ländliche Angelegenheiten durch Vereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt.

  3. 4 - Der Bezuschussungssatz wird auf...

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