11. MAI 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des Addendums zum gemeindlichen Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Braine-le-Château

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 1 § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Braine-le-Château vom 29. Juni 2016 zur Genehmigung des Projektbogens und der Akte des Addendums;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Braine-le-Château nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Flughäfen, und Vertreter bei der Großregion,

Beschließt :

Artikel 1 - Das Addendum zum gemeindlichen Programm für ländliche Entwicklung 2010-2020 der Gemeinde Braine-le-Château betreffend die Einrichtung einer vielseitig einsetzbaren Infrastruktur für Sozial- und Freizeitzwecke in Wauthier-Braine wird angenommen.

  1. 2 - Die gemäß den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen vorgesehenen Zuschüsse sind von der Gemeinde zu beantragen.

  2. 3 - Der Minister für...

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