11. JANUAR 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. November 2002 über die Gebühr für die Benutzung des öffentlichen Eigentums durch das Elektrizitätsnetz und des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Juli 2010 über die Gebühr auf die Benutzung des öffentlichen Eigentums durch das Gasnetz

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, Artikel 20 Absatz 6, abgeändert durch die Dekrete vom 19. Dezember 2002 und 17. Juli 2008;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2002 bezüglich der Organisation des regionalen Gasmarkts, Artikel 20 § 5 Absatz 1, ersetzt durch das Dekret vom 22. Dezember 2010;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. November 2002 über die Gebühr für die Benutzung des öffentlichen Eigentums durch das Elektrizitätsnetz;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Juli 2010 über die Gebühr für die Benutzung des öffentlichen Eigentums durch das Gasnetz;

Aufgrund des gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben aufgestellten Berichts vom 19. Dezember 2017;

In Erwägung der Stellungnahme der Wallonischen Kommission für Energie ("Commission wallonne pour l'énergie" - CWaPE) Nr. CD-17j02-CWaPE-1731;

In Erwägung der Stellungnahme des Städte- und Gemeindeverbands der Wallonie;

Aufgrund des am 18. Dezember 2017 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 62.507/4 des...

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