11. DEZEMBER 2019 - Königlicher Erlass zur Einführung einer ergänzenden Altersversorgung für bestimmte Mitglieder des Personals des föderalen öffentlichen Dienstes, des Gerichtspersonals und des Personals der Polizeidienste - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 5, 12 und 13 des Königlichen Erlasses vom 11. Dezember 2019 zur Einführung einer ergänzenden Alters-versorgung für bestimmte Mitglieder des Personals des föderalen öffentlichen Dienstes, des Gerichtspersonals und des Personals der Polizeidienste.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST POLITIK UND UNTERSTÜTZUNG

11. DEZEMBER 2019 - Königlicher Erlass zur Einführung einer ergänzenden Altersversorgung für bestimmte Mitglieder des Personals des föderalen öffentlichen Dienstes, des Gerichtspersonals und des Personals der Polizeidienste

(...)

KAPITEL 1 - Abänderungsbestimmungen

(...)

  1. 5 - In den Königlichen Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 11. Januar 2019, wird in Teil XI ein Titel VI eingefügt, der einen Artikel XI.VI.1 mit folgendem Wortlaut umfasst:

    "TITEL VI - ERGÄNZENDE ALTERSVERSORGUNG

  2. XI.VI.1 Die Vertragspersonalmitglieder der föderalen Polizei beziehen eine ergänzende Altersversorgung unter denselben Bedingungen und gemäß...

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