10. SEPTEMBER 2018 - Ministerieller Erlass zur Gewährung einer Abweichung von den in Artikel R.203 § 2 des Wassergesetzbuches angegebenen Ausbringungszeiträumen

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete,

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, Artikel D.177 und R.203;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1;

In Erwägung der Dürreperiode, die vom 1. Mai 2018 bis zum 31. Juli 2018 in der Wallonie geherrscht hat;

In der Erwägung, dass einer Schätzung des Königlichen Meteorologischen Instituts von Belgien nach die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein solches Ereignis widerholt, in 166 von 262 wallonischen Gemeinden bei zwanzig Jahren oder mehr liegt;

In Erwägung des außergewöhnlichen Charakters dieser Dürreperiode in den 166 vorerwähnten Gemeinden;

In der Erwägung, dass es nicht sinnvoll ist, nur für diese 166 Gemeinden eine Sonderregelung festzulegen, da die übrigen Gemeinden ähnliche Situationen erlebt haben;

In der Erwägung, dass diese Dürreperiode dazu geführt hat, dass ein erheblicher Teil der Viehhalter den Viehbestand zur Fütterung vorzeitig einstallen musste;

In der Erwägung, dass dieses vorzeitige Einstallen dazu geführt hat, dass die Mengen an Tierzuchtabwässern in den Tanks angestiegen sind, und diese unter Einhaltung der Zeiträume, in denen die Ausbringung...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT