10. OKTOBER 1967 - Gerichtsgesetzbuch, Teil II, Buch II, Titel III bis V - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache von Teil II Buch II Titel III bis V des Gerichtsgesetzbuches (Art. 355 bis 427quater), so wie sie nacheinander abgeändert worden sind durch:

- das Gesetz vom 17. Juni 1971 zur Abänderung des allgemeinen Gesetzes vom 21. Juli 1844 über die Zivil- und Kirchenpensionen, des Gesetzes vom 27. Juli 1962 zur Festlegung des Mindestbetrags bestimmter Ruhestands- und Hinterbliebenenpensionen zu Lasten der Staatskasse und anderer Gesetze in Bezug auf diese Pensionen,

- das Gesetz vom 2. August 1974 über die Gehälter der Inhaber bestimmter öffentlicher Ämter und der Diener der Kulte,

- das Gesetz vom 25. April 1983 zur Abänderung der Artikel 182, 183, 184, 281, 282, 283, 284, 381 und 416 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 17. Juli 1984 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen zur Verringerung des gerichtlichen Rückstands,

- das Gesetz vom 31. Januar 1986 zur Auslegung und Ergänzung des Gesetzes vom 17. Juli 1984 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen zur Verringerung des gerichtlichen Rückstands,

- das Gesetz vom 20. Juli 1991 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen,

- das Gesetz vom 17. Februar 1997 zur Abänderung gewisser Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches mit Bezug auf das Personal der Kanzleien und der Staatsanwaltschaften,

- das Gesetz vom 4. März 1997 zur Einführung des Kollegiums der Generalprokuratoren und zur Schaffung der Funktion des Nationalmagistrats,

- das Gesetz vom 6. Mai 1997 zur Beschleunigung des Verfahrens vor dem Kassationshof,

- das Gesetz vom 20. Mai 1997 zur Streichung des allgemeinen Dienstgrads des Boten sowie der Beförderungsdienstgrade des Hauptboten, des Chefboten und des Hauptchefboten in den Kanzleien und bei den Staatsanwaltschaften der Gerichtshöfe und Gerichte und zur Abänderung der Bedingungen, um als Übersetzer bei der Staatsanwaltschaft ernannt zu werden,

- das Gesetz vom 9. Juli 1997 über Maßnahmen zur Aufarbeitung des gerichtlichen Rückstands bei den Appellationshöfen,

- das Gesetz vom 10. Februar 1998 zur Ergänzung des Gerichtsgesetzbuches, was die Ernennung von Komplementärrichtern betrifft,

- das Gesetz vom 12. März 1998 zur Verbesserung des Strafverfahrens im Stadium der Ermittlung und der gerichtlichen Untersuchung,

- das Gesetz vom 22. Dezember 1998 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches über den Hohen Justizrat, die Ernennung und die Bestimmung von Magistraten und zur Einführung eines Bewertungssystems für Magistrate (I),

- das Gesetz vom 22. Dezember 1998 über die vertikale Integration der Staatsanwaltschaft, die Föderalstaatsanwaltschaft und den Rat der Prokuratoren des Königs (II),

- das Gesetz vom 25. Januar 1999 zur Festlegung sozialer Bestimmungen,

- das Gesetz vom 24. März 1999 über die Juristen bei der Staatsanwaltschaft und die Referenten und zur Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches und des Gesetzes vom 22. Dezember 1998 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches über den Hohen Justizrat, die Ernennung und die Bestimmung von Magistraten und zur Einführung eines Bewertungssystems für Magistrate,

- das Gesetz vom 12. April 1999 zur Abänderung einiger Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches und zur Übertragung einiger Personalmitglieder, die im Dienste der Staatsanwaltschaften stehen oder an eine Bewährungskommission gebunden sind,

- das Gesetz vom 29. April 1999 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die Gehälter der Magistrate des gerichtlichen Standes betrifft,

- das Gesetz vom 7. Mai 1999 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die für die Mitglieder des gerichtlichen Standes geltende Disziplinarordnung betrifft,

- das Gesetz vom 28. März 2000 zur Änderung des Gerichtswesens infolge der Einführung eines Verfahrens im Hinblick auf das sofortige Erscheinen,

- das Gesetz vom 17. Juli 2000 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, des Gesetzes vom 22. Dezember 1998 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches über den Hohen Justizrat, die Ernennung und die Bestimmung von Magistraten und zur Einführung eines Bewertungssystems für Magistrate und des Gesetzes vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Gerichtsangelegenheiten,

- das Gesetz vom 15. Juni 2001 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches im Hinblick auf die Abschaffung der Einteilung der Friedensgerichte in Klassen und im Hinblick auf die Anpassung des Gehalts bestimmter Chefgreffiers und Chefsekretäre bei der Staatsanwaltschaft (I),

- das Gesetz vom 15. Juni 2001 zur Abänderung von Artikel 357 des Gerichtsgesetzbuches (II),

- das Gesetz vom 21. Juni 2001 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen in Sachen Föderalstaatsanwaltschaft,

- den Königlichen Erlass vom 13. Juli 2001 zur Ausführung des Gesetzes vom 30. Juni 2000 über die Einführung des Euro in die Rechtsvorschriften in Bezug auf die in Artikel 77 der Verfassung erwähnten Angelegenheiten, was das Besoldungsstatut der Magistrate und der Greffiers des gerichtlichen Standes und die Sekretäre der Staatsanwaltschaften betrifft,

- das Gesetz vom 12. Februar 2002 zur Abänderung von Artikel 20 des Gesetzes vom 7. Mai 1999 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die für die Mitglieder des gerichtlichen Standes geltende Disziplinarordnung betrifft,

- das Gesetz vom 7. Juli 2002 zur Abänderung von Teil II Buch II Titel V des Gerichtsgesetzbuches über die Disziplin und zur Widerrufung des Gesetzes vom 7. Mai 1999 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die für die Mitglieder des gerichtlichen Standes geltende Disziplinarordnung betrifft,

- das Gesetz vom 27. Dezember 2002 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die Gehälter der Magistrate des gerichtlichen Standes betrifft,

- das Gesetz vom 9. März 2003 zur Abänderung von Artikel 393 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 22. April 2003 zur Abänderung der Artikel 357 und 362 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 3. Mai 2003 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 22. Dezember 2003 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen,

- das Gesetz vom 27. Dezember 2004 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen,

- das Gesetz vom 10. August 2005 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die Gehälter der Referenten und der Juristen bei der Staatsanwaltschaft bei den Gerichtshöfen und Gerichten Erster Instanz und der Greffiers und der Sekretäre bei der Staatsanwaltschaft betrifft, und zur Abänderung der Artikel 259duodecies und 285bis desselben Gesetzbuches,

- das Gesetz vom 17. Mai 2006 zur Einführung von Strafvollstreckungsgerichten,

- das Gesetz vom 10. Juni 2006 zur Reform der Laufbahnen und der Besoldung des Personals der Kanzleien und der Sekretariate der Staatsanwaltschaften,

- das Gesetz vom 13. Juni 2006 zur Abänderung der Rechtsvorschriften über den Jugendschutz und die Betreuung Minderjähriger, die eine als Straftat qualifizierte Tat begangen haben,

- das Gesetz vom 18. Dezember 2006 zur Abänderung der Artikel 80, 259quater, 259quinquies, 259nonies, 259decies, 259undecies, 323bis, 340, 341, 346 und 359 des Gerichtsgesetzbuches, zur Wiederaufnahme von Artikel 324 in dieses Gesetzbuch und zur Abänderung der Artikel 43 und 43quater des Gesetzes vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Gerichtsangelegenheiten,

- das Gesetz vom 25. April 2007 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere der Bestimmungen mit Bezug auf das Gerichtspersonal der Stufe A, die Greffiers und die Sekretäre sowie der Bestimmungen mit Bezug auf das Gerichtswesen,

- das Gesetz vom 7. Mai 2010 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die Bestimmung von in den Ruhestand versetzten Magistraten zu stellvertretenden Magistraten betrifft,

- das Gesetz vom 29. Dezember 2010 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (II),

- das Gesetz vom 28. Dezember 2011 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz (I);

- das Gesetz vom 19. Juli 2012 zur Reform des Gerichtsbezirks Brüssel,

- das Gesetz vom 15. Juli 2013 zur Abänderung der Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches mit Bezug auf die Disziplin,

- das Gesetz vom 30. Juli 2013 zur Schaffung eines Familien- und Jugendgerichts,

- das Gesetz vom 1. Dezember 2013 zur Reform der Gerichtsbezirke und zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches im Hinblick auf eine größere Mobilität der Mitglieder des gerichtlichen Standes,

- das Gesetz vom 28. März 2014 zur Abänderung und Koordinierung verschiedener Gesetze im Bereich der Justiz, was den Gerichtsbezirk Brüssel und den Gerichtsbezirk Hennegau betrifft

- das Gesetz vom 10. April 2014 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, des Gesetzes vom 25. April 2007 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere der Bestimmungen mit Bezug auf das Gerichtspersonal der Stufe A, die Greffiers und die Sekretäre sowie der Bestimmungen mit Bezug auf das Gerichtswesen, zur Abänderung des Gesetzes vom 10. April 2003 zur Regelung der Abschaffung der Militärgerichte in Friedenszeiten und ihrer Beibehaltung in Kriegszeiten und zur Abänderung des Gesetzes vom 31. Januar 2007 über die Ausbildungen im Gerichtswesen und zur Schaffung des Instituts für Ausbildungen im Gerichtswesen (I),

- das Gesetz vom 10. April 2014 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches im Hinblick auf die Einführung einer neuen Besoldungslaufbahn für das Gerichtspersonal sowie einer Mandatsregelung für die Chefgreffiers und die Chefsekretäre (II),

- das Gesetz vom 25. April 2014 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz,

- das Gesetz vom 5. Mai 2014 über die Internierung von Personen,

- das Gesetz vom 8. Mai 2014 zur Abänderung und Koordinierung verschiedener Gesetze im Bereich der Justiz (I),

- das Gesetz vom 10. August 2015 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die Modalitäten für einen Auftrag allgemeinen Interesses bei einer internationalen, supranationalen oder ausländischen Einrichtung betrifft,

- das Gesetz vom 19...

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