10. OKTOBER 1967 - Gerichtsgesetzbuch, Teil II, Buch II, Titel I und II

Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache von Teil II, Buch II, Titel I und II des Gerichtsgesetzbuches (Art. 288 bis 354), so wie sie nacheinander abgeändert worden sind durch:

- das Gesetz vom 15. Juli 1970 zur Abänderung des Gesetzes vom 10. Oktober 1967 zur Einführung des Gerichtsgesetzbuches und anderer Gesetzesbestimmungen,

- das Gesetz vom 30. März 1973 zur Ergänzung von Artikel 322 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 25. Juli 1974 zur Abänderung von Artikel 327 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 17. Juli 1978 zur Ergänzung von Artikel 327 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 17. Juli 1984 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen zur Verringerung des gerichtlichen Rückstands,

- das Gesetz vom 19. Juli 1985 zur Schaffung von Kammern mit einem Gerichtsrat an den Appellationshöfen,

- das Gesetz vom 6. August 1993 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen,

- das Gesetz vom 11. Juli 1994 bezüglich der Polizeigerichte und zur Einführung einiger Bestimmungen bezüglich der Beschleunigung und der Modernisierung der Strafgerichtsbarkeit,

- das Gesetz vom 21. Dezember 1994 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen,

- das Gesetz vom 26. März 1996 zur Einfügung eines Artikels 353bis in das Gerichtsgesetzbuch und zur Abänderung von Artikel 354 desselben Gesetzbuches,

- das Gesetz vom 17. Februar 1997 zur Abänderung gewisser Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches mit Bezug auf das Personal der Kanzleien und der Staatsanwaltschaften,

- das Gesetz vom 4. März 1997 zur Einführung des Kollegiums der Generalprokuratoren und zur Schaffung der Funktion des Nationalmagistrats,

- das Gesetz vom 6. Mai 1997 zur Beschleunigung des Verfahrens vor dem Kassationshof,

- das Gesetz vom 9. Juli 1997 über Maßnahmen zur Aufarbeitung des gerichtlichen Rückstands bei den Appellationshöfen,

- das Gesetz vom 10. Februar 1998 zur Ergänzung des Gerichtsgesetzbuches, was die Ernennung von Komplementärrichtern betrifft,

- das Gesetz vom 22. Dezember 1998 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches über den Hohen Justizrat, die Ernennung und die Bestimmung von Magistraten und zur Einführung eines Bewertungssystems für Magistrate,

- das Gesetz vom 24. März 1999 über die Juristen bei der Staatsanwaltschaft und die Referenten und zur Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches und des Gesetzes vom 22. Dezember 1998 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches über den Hohen Justizrat, die Ernennung und die Bestimmung von Magistraten und zur Einführung eines Bewertungssystems für Magistrate

- das Gesetz vom 12. April 1999 zur Abänderung einiger Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches und zur Übertragung einiger Personalmitglieder, die im Dienste der Staatsanwaltschaften stehen oder an eine Bewährungskommission gebunden sind,

- das Gesetz vom 17. Juli 2000 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, des Gesetzes vom 22. Dezember 1998 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches über den Hohen Justizrat, die Ernennung und die Bestimmung von Magistraten und zur Einführung eines Bewertungssystems für Magistrate und des Gesetzes vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Gerichtsangelegenheiten,

- das Gesetz vom 13. März 2001 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Hinblick auf die Einrichtung einer Generalversammlung der Friedensrichter und der Richter beim Polizeigericht,

- das Gesetz vom 21. Juni 2001 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen in Sachen Föderalstaatsanwaltschaft,

- das Gesetz vom 29. November 2001 zur Festlegung eines zeitweiligen Kaders von Gerichtsräten zur Aufarbeitung des gerichtlichen Rückstands bei den Appellationshöfen,

- das Gesetz vom 9. Januar 2003 zur Abänderung der Artikel 308 und 309 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 26. März 2003 zur Schaffung eines Zentralen Organs für Sicherstellung und Einziehung und zur Festlegung von Bestimmungen über die wertbeständige Verwaltung der eingezogenen Güter und die Vollstreckung bestimmter Vermögenssanktionen,

- das Gesetz vom 10. April 2003 zur Regelung der Abschaffung der Militärgerichte in Friedenszeiten und ihrer Beibehaltung in Kriegszeiten,

- das Gesetz vom 3. Mai 2003 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 22. Dezember 2003 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen,

- das Gesetz vom 12. April 2004 zur vertikalen Integration der Staatsanwaltschaft,

- das Gesetz vom 27. Dezember 2004 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen,

- das Gesetz vom 10. August 2005 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die Gehälter der Referenten und der Juristen bei der Staatsanwaltschaft bei den Gerichtshöfen und Gerichten Erster Instanz und der Greffiers und der Sekretäre bei der Staatsanwaltschaft betrifft, und zur Abänderung der Artikel 259duodecies und 285bis desselben Gesetzbuches,

- das Gesetz vom 17. Mai 2006 zur Einführung von Strafvollstreckungsgerichten,

- das Gesetz vom 10. Juni 2006 zur Reform der Laufbahnen und der Besoldung des Personals der Kanzleien und der Sekretariate der Staatsanwaltschaften,

- das Gesetz vom 13. Juni 2006 zur Abänderung der Rechtsvorschriften über den Jugendschutz und die Betreuung Minderjähriger, die eine als Straftat qualifizierte Tat begangen haben,

- das Gesetz vom 10. Juli 2006 zur Abänderung des Gesetzes vom 18. Juli 1991 zur Regelung der Kontrolle über die Polizei- und Nachrichtendienste und der Artikel 323bis und 327bis des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 5. August 2006 zur Abänderung gewisser Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches im Hinblick auf die elektronische Verfahrensführung,

- das Gesetz vom 3. Dezember 2006 zur Abänderung verschiedener Gesetzesbestimmungen im Bereich des Sozialstrafrechts,

- das Gesetz vom 18. Dezember 2006 zur Abänderung der Artikel 80, 259quater, 259quinquies, 259nonies, 259decies, 259undecies, 323bis, 340, 341, 346 und 359 des Gerichtsgesetzbuches, zur Wiederaufnahme von Artikel 324 in dieses Gesetzbuch und zur Abänderung der Artikel 43 und 43quater des Gesetzes vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Gerichtsangelegenheiten,

- das Gesetz vom 27. Dezember 2006 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (II),

- das Gesetz vom 25. April 2007 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere der Bestimmungen mit Bezug auf das Gerichtspersonal der Stufe A, die Greffiers und die Sekretäre sowie der Bestimmungen mit Bezug auf das Gerichtswesen,

- das Gesetz vom 9. Mai 2007 zur Abänderung von Artikel 340 § 3 des Gerichtsgesetzbuches.,

- das Gesetz vom 1. März 2010 zur Abänderung von Artikel 353ter des Gerichtsgesetzbuches, was die Ausübung politischer Mandate durch Personalmitglieder von Kanzleien und Sekretariaten der Staatsanwaltschaften betrifft,

- das Gesetz vom 29. Dezember 2010 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (II),

- das Gesetz vom 28. Dezember 2011 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz (I),

- das Gesetz vom 19. Juli 2012 zur Reform des Gerichtsbezirks Brüssel,

- das Gesetz vom 31. Dezember 2012 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz,

- das Gesetz vom 15. Juli 2013 zur Abänderung der Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches mit Bezug auf die Disziplin,

- das Gesetz vom 30. Juli 2013 zur Schaffung eines Familien- und Jugendgerichts,

- das Gesetz vom 1. Dezember 2013 zur Reform der Gerichtsbezirke und zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches im Hinblick auf eine größere Mobilität der Mitglieder des gerichtlichen Standes,

- das Gesetz vom 18. Februar 2014 zur Einführung einer autonomen Geschäftsführung für das Gerichtswesen,

- das Gesetz vom 10. April 2014 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, des Gesetzes vom 25. April 2007 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere der Bestimmungen mit Bezug auf das Gerichtspersonal der Stufe A, die Greffiers und die Sekretäre sowie der Bestimmungen mit Bezug auf das Gerichtswesen, zur Abänderung des Gesetzes vom 10. April 2003 zur Regelung der Abschaffung der Militärgerichte in Friedenszeiten und ihrer Beibehaltung in Kriegszeiten und zur Abänderung des Gesetzes vom 31. Januar 2007 über die Ausbildungen im Gerichtswesen und zur Schaffung des Instituts für Ausbildungen im Gerichtswesen,

- das Gesetz vom 25. April 2014 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz,

- das Gesetz vom 5. Mai 2014 über die Internierung von Personen,

- das Gesetz vom 8. Mai 2014 zur Abänderung und Koordinierung verschiedener Gesetze im Bereich der Justiz (I),

- das Gesetz vom 19. Dezember 2014 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz,

- das Gesetz vom 20. Juli 2015 zur Anbringung verschiedener technischer Korrekturen in bestimmten Gesetzbüchern und Gesetzen,

- das Gesetz vom 10. August 2015 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die Modalitäten für einen Auftrag allgemeinen Interesses bei einer internationalen, supranationalen oder ausländischen Einrichtung betrifft,

- das Gesetz vom 19. Oktober 2015 zur Abänderung des Zivilprozessrechts und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

  1. OKTOBER 1967 - GERICHTSGESETZBUCH

    (...)

    TEIL II - GERICHTSWESEN

    (...)

    BUCH II - GERICHTLICHE ÄMTER

    TITEL I - Bedingungen für die Ausübung gerichtlicher Ämter

    KAPITEL I - [Einsetzung der Magistrate, Referenten, Juristen bei der Staatsanwaltschaft und Greffiers und ihre Eidesleistung]

    [Überschrift von Kapitel I ersetzt durch Art. 99 des G. vom 25. April 2007 (B.S. vom 1. Juni 2007) - in Kraft ab dem 1. Dezember 2008 -]

    1. 288 - [Eine Einsetzung erfolgt bei jeder Ernennung, bei jeder Bestimmung zum Korpschef und bei der ersten Bestimmung für ein beigeordnetes Mandat [und bei der Ersternennung zum Sozialrichter, Sozialgerichtsrat oder...

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