10. OKTOBER 1967 - Gerichtsgesetzbuch, Teil II, Buch I, Titel VI

Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache von Teil II, Buch I, Titel VI (Art. 259bis-1 bis 287sexies) des Gerichtsgesetzbuches, so wie er nacheinander abgeändert worden ist durch:

-das Gesetz vom 11. Dezember 1973 zur Abänderung, was die Beförderungsbedingungen für das Personal der Kanzleien und der Staatsanwaltschaften betrifft, des Gesetzes vom 10. Oktober 1967 zur Einführung des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 10. Januar 1975 zur Einfügung eines Artikels 266bis in das Gerichtsgesetzbuch,

- das Gesetz vom 18. Juli 1991 zur Abänderung der die Ausbildung und Anwerbung der Magistrate betreffenden Vorschriften des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 17. Februar 1997 zur Abänderung gewisser Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches mit Bezug auf das Personal der Kanzleien und der Staatsanwaltschaften,

- das Gesetz vom 6. Mai 1997 zur Beschleunigung des Verfahrens vor dem Kassationshof,

- das Gesetz vom 20. Mai 1997 zur Streichung des allgemeinen Dienstgrads des Boten sowie der Beförderungsdienstgrade des Hauptboten, des Chefboten und des Hauptchefboten in den Kanzleien und bei den Staatsanwaltschaften der Gerichtshöfe und Gerichte und zur Abänderung der Bedingungen, um als Übersetzer bei der Staatsanwaltschaft ernannt zu werden,

- das Gesetz vom 22. Dezember 1998 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches über den Hohen Justizrat, die Ernennung und die Bestimmung von Magistraten und zur Einführung eines Bewertungssystems für Magistrate,

- das Gesetz vom 24. März 1999 über die Juristen bei der Staatsanwaltschaft und die Referenten und zur Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches und des Gesetzes vom 22. Dezember 1998 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches über den Hohen Justizrat, die Ernennung und die Bestimmung von Magistraten und zur Einführung eines Bewertungssystems für Magistrate,

- das Gesetz vom 12. April 1999 zur Abänderung einiger Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches und zur Übertragung einiger Personalmitglieder, die im Dienste der Staatsanwaltschaften stehen oder an eine Bewährungskommission gebunden sind,

- das Gesetz vom 17. Juli 2000 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, des Gesetzes vom 22. Dezember 1998 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches über den Hohen Justizrat, die Ernennung und die Bestimmung von Magistraten und zur Einführung eines Bewertungssystems für Magistrate und des Gesetzes vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Gerichtsangelegenheiten,

- das Gesetz vom 13. März 2001 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Hinblick auf die Einrichtung einer Generalversammlung der Friedensrichter und der Richter beim Polizeigericht,

- das Gesetz vom 15. Juni 2001 zur Abänderung der Artikel 190, 194, 259bis-9, 259bis-10, 259octies und 371 des Gerichtsgesetzbuches, zur Einfügung von Artikel 191bis in das Gerichtsgesetzbuch und zur Abänderung von Artikel 21 des Gesetzes vom 18. Juli 1991 zur Abänderung der die Ausbildung und Anwerbung der Magistrate betreffenden Vorschriften des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 21. Juni 2001 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen in Sachen Föderalstaatsanwaltschaft,

- das Gesetz vom 19. Dezember 2002 zur Abänderung gewisser Artikel des Gerichtsgesetzbuches mit Bezug auf die Arbeitsweise des Hohen Justizrates,

- das Gesetz vom 27. Dezember 2002 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die Gehälter der Magistrate des gerichtlichen Standes betrifft,

- das Gesetz vom 10. April 2003 zur Regelung der Abschaffung der Militärgerichte in Friedenszeiten und ihrer Beibehaltung in Kriegszeiten,

- das Gesetz vom 3. Mai 2003 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 22. Dezember 2003 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen,

- das Gesetz vom 9. Juli 2004 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen,

- das Gesetz vom 7. April 2005 zur Einfügung der Artikel 187bis, 187ter, 191bis, 191ter, 194bis und 194ter in das Gerichtsgesetzbuch und zur Abänderung der Artikel 259bis-9 und 259bis-10 desselben Gesetzbuches,

- das Gesetz vom 10. August 2005 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die Gehälter der Referenten und der Juristen bei der Staatsanwaltschaft bei den Gerichtshöfen und Gerichten Erster Instanz und der Greffiers und der Sekretäre bei der Staatsanwaltschaft betrifft, und zur Abänderung der Artikel 259duodecies und 285bis desselben Gesetzbuches,

- das Gesetz vom 17. Mai 2006 zur Einführung von Strafvollstreckungsgerichten,

- das Gesetz vom 10. Juni 2006 zur Reform der Laufbahnen und der Besoldung des Personals der Kanzleien und der Sekretariate der Staatsanwaltschaften,

- das Gesetz vom 13. Juni 2006 zur Abänderung der Rechtsvorschriften über den Jugendschutz und die Betreuung Minderjähriger, die eine als Straftat qualifizierte Tat begangen haben,

- das Gesetz vom 5. August 2006 zur Abänderung des Gesetzes vom 16. Juli 1970 zur Bestimmung des Stellenplans der Polizeigerichte, des Gesetzes vom 13. Juni 2006 zur Abänderung der Rechtsvorschriften über den Jugendschutz und die Betreuung Minderjähriger, die eine als Straftat qualifizierte Tat begangen haben, und des Gesetzes vom 17. Mai 2006 zur Einführung von Strafvollstreckungsgerichten,

- das Gesetz vom 18. Dezember 2006 zur Abänderung der Artikel 80, 259quater, 259quinquies, 259nonies, 259decies, 259undecies, 323bis, 340, 341, 346 und 359 des Gerichtsgesetzbuches, zur Wiederaufnahme von Artikel 324 in dieses Gesetzbuch und zur Abänderung der Artikel 43 und 43quater des Gesetzes vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Gerichtsangelegenheiten,

- das Gesetz vom 27. Dezember 2006 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (II),

- das Gesetz vom 31. Januar 2007 über die Ausbildungen im Gerichtswesen und zur Schaffung des Instituts für Ausbildungen im Gerichtswesen,

- das Gesetz vom 25. April 2007 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere der Bestimmungen mit Bezug auf das Gerichtspersonal der Stufe A, die Greffiers und die Sekretäre sowie der Bestimmungen mit Bezug auf das Gerichtswesen,

- das Gesetz vom 28. April 2009 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, um dem Hohen Justizrat zu ermöglichen, auswärtigen Experten die Vorbereitung und die Korrektur des schriftlichen Teils der Prüfung der beruflichen Eignung und der Prüfung im Wettbewerbsverfahren zur Zulassung zum Gerichtspraktikum anzuvertrauen,

- das Gesetz vom 18. Juni 2009 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, was die dem Hohen Justizrat zuerkannte Dotation betrifft,

- das Gesetz vom 30. Dezember 2009 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz (I),

- das Gesetz vom 21. Februar 2010 zur Anpassung verschiedener Gesetze, die eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit regeln, an die Bezeichnung "Verfassungsgerichtshof",

- das Gesetz vom 29. Dezember 2010 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (II),

- das Gesetz vom 19. Juli 2012 zur Reform des Gerichtsbezirks Brüssel,

- das Gesetz vom 31. Dezember 2012 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz,

- das Gesetz vom 15. Juli 2013 zur Abänderung der Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches mit Bezug auf die Disziplin,

- das Gesetz vom 30. Juli 2013 zur Schaffung eines Familien- und Jugendgerichts,

- das Gesetz vom 1. Dezember 2013 zur Reform der Gerichtsbezirke und zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches im Hinblick auf eine größere Mobilität der Mitglieder des gerichtlichen Standes.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

10. OKTOBER 1967 - GERICHTSGESETZBUCH

(...)

TEIL II - GERICHTSWESEN

BUCH I - ORGANE DER RECHTSPRECHENDEN GEWALT

(...)

TITEL VI - [Ernennungsbedingungen und Laufbahn der Magistrate und des Gerichtspersonals]

[Überschrift von Titel VI ersetzt durch Art. 41 des G. vom 25. April 2007 (B.S. vom 1. Juni 2007) - in Kraft ab dem 1. Dezember 2008 -]

(...)

[KAPITEL Vbis - [Hoher Justizrat

[Kapitel Vbis mit den früheren Artikeln 259bis bis 259quater eingefügt durch Art. 20 des G. vom 18. Juli 1991 (B.S. vom 26. Juli 1991) und ersetzt durch Kapitel Vbis mit den Abschnitten I bis VIII und mit den neuen Artikeln 259bis-1 bis 259bis-22 durch Art. 45 des G. vom 22. Dezember 1998 (B.S. vom 2. Februar 1999) - in Kraft ab dem 1. März 1999 und, was die Artikel 259bis-9, 259bis-10 und 259bis-15 betrifft, in Kraft ab dem 2. August 2000 -]

Abschnitt I - Zusammensetzung

  1. 259bis-1 - § 1 - Der durch Artikel 151 der Verfassung eingesetzte Hohe Justizrat, nachstehend "Hoher Rat" genannt, setzt sich aus vierundvierzig Mitgliedern belgischer Staatsangehörigkeit zusammen.

    Der Hohe Rat setzt sich aus einem niederländischsprachigen und einem französischsprachigen Kollegium mit jeweils zweiundzwanzig Mitgliedern zusammen. Jedes Kollegium zählt elf Magistrate und elf Nichtmagistrate.

    Alle Mitglieder müssen die zivilen und politischen Rechte besitzen und ein Leumundszeugnis vorlegen.

    § 2 - Die Gruppe der Magistrate besteht pro Kollegium aus mindestens:

    1. einem Mitglied eines Gerichtshofes oder der Staatsanwaltschaft bei einem Gerichtshof,

    2. einem Mitglied der Richterschaft,

    3. einem Mitglied der Staatsanwaltschaft,

    4. einem Mitglied pro Appellationshofbereich.

    Es wird davon ausgegangen, dass die Magistrate des Kassationshofes, [...] die Assistenzmagistrate[, die Verbindungsmagistrate in Jugendsachen] und die Föderalmagistrate zum Bereich des Appellationshofes von Brüssel gehören. [Die Magistrate, die in Anwendung von Artikel 144bis § 3 Absatz 1 und 2 mit einem Auftrag betraut sind, bleiben für die in Artikel 259bis-2 erwähnten Wahlen an ihr Rechtsprechungsorgan gebunden.]

    § 3 - Die Gruppe der Nichtmagistrate besteht pro Kollegium aus mindestens vier Mitgliedern jeden Geschlechts und umfasst mindestens:

    1. vier Rechtsanwälte mit einer Berufserfahrung von mindestens...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT