10. MAI 2022 - Ministerieller Erlass über die Einrichtung der nahen und entfernten Präventivzonen des Bauwerks zur Grundwasserentnahme genannt 'Andrifosse D1', gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Weismes

Die Ministerin für Umwelt,

Aufgrund des Buches I des Umweltgesetzbuches, Artikel D.29-22;

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, insbesondere der Artikel D.172, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 31. Mai 2007, D.173 und D.174, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 19. Januar 2017;

Aufgrund des verordnungsrechtlichen Teils des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, insbesondere der Artikel R.151 erster Absatz, R.152 § 1, R.153, R.157 bis R.162, R.164 § 1 und R168 bis R170, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 16. Mai 2019;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Mai 2019 zur Abänderung des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, im Hinblick auf die Verbesserung des Schutzes der Entnahmestellen von aufbereitbarem Oberflächenwasser und der Grundwasserentnahmestellen und verschiedener Bestimmungen in diesem Bereich, insbesondere des Artikels 8;

Aufgrund des zwischen der Wallonischen Region und der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung abgeschlossenen Geschäftsführungsvertrags vom 22. Juni 2017;

Aufgrund des am 21. November 2000 zwischen dem Betreiber der Wasserentnahmestelle, das heißt der Wallonischen Gesellschaft für Wasserversorgung und der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung unterzeichneten Dienstleistungsvertrags für den Schutz des zu Trinkwasser aufbereitbaren Wassers;

Aufgrund des Schreibens der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser - Antenne Lüttich - vom 5. Januar 2021, durch das der Eingang der vollständigen Akte des Betreibers bestätigt wird;

Aufgrund des vom Betreiber vorgeschlagenen Aktionsprogramms, das am 7. Dezember 2020 von der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung in ihrer Stellungnahme gebilligt wurde;

Aufgrund der am 6. August 2021 abgegebenen befürwortenden Stellungnahme des Pools "Umwelt" zu dem Umweltverträglichkeitsbericht;

Aufgrund der am 30. Juni 2021 abgegebenen befürwortenden Stellungnahme der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung zu dem Umweltverträglichkeitsbericht;

Aufgrund der am 21. Juni 2021 abgegebenen befürwortenden Stellungnahme der Gemeinde Weismes zu dem Umweltverträglichkeitsbericht;

Aufgrund der ministeriellen Depesche vom 5. Oktober 2021, durch die dem Gemeindekollegium von Weismes das Projekt zur Abgrenzung der nahen und entfernten Präventivzonen des Bauwerks...

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