10. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass über den Besitz, den Transport und das Mitführen von Bewaffnung durch Bedienstete ausländischer Spezialeinheiten - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 10. Dezember 2020 über den Besitz, den Transport und das Mitführen von Bewaffnung durch Bedienstete ausländischer Spezialeinheiten.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST

10. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass über den Besitz, den Transport und das Mitführen

von Bewaffnung durch Bedienstete ausländischer Spezialeinheiten

Die Ministerin des Innern,

Aufgrund des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen, des Artikels 27 § 1 Absatz 3;

Aufgrund des Artikels 2 Absatz 7 des Königlichen Erlasses vom 26. Juni 2002 über den Besitz und das Mitführen von Waffen durch die Dienste der öffentlichen Gewalt oder der öffentlichen Macht, wie durch den Königlichen Erlass vom 16. Juli 2019 ersetzt;

In Erwägung des Gesetzes vom 19. Juli 2018 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen, die die Polizeidienste betreffen, und über die römischen Einrichtungen;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.936/2/V des Staatsrates vom 7. September 2020, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat,

Erlässt:

Einziger Artikel - In Anwendung des...

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