10. DEZEMBER 2020 - Dekret zur zweiten Anpassung des Dekretes vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020 (1)

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 1 des Dekretes vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020 wird die Tabelle durch folgende ersetzt:

"(in Euro x 1.000) Allgemeine Einnahmen 276.987 Zweckbestimmte Einnahmen 166.477 Total 443.464"

  1. 2 - Artikel 2 Absatz 2 desselben Dekrets wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

    In Anwendung von Artikel 5 § 1 Absatz 2 Nummer 9 des Dekrets vom 21. Januar 1991 zur Aufhebung und Reorganisation der Haushaltsfonds werden dem Fonds für Dienstleistungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft 1.700.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.

  2. 3 - Artikel 3 desselben Dekrets wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

    "Artikel 3 - In Anwendung von Artikel 58 § 1 des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Regierung ermächtigt, bis zu einer Maximalhöhe von 650 Millionen Euro, sowohl Anleihen zu tätigen als auch die Emission von Liquiditätsscheinen zu unterzeichnen."

  3. 4 - In Artikel 4 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

    "(in Euro X 1.000) Verpflichtungser- mächtigungen Ausgabeermächtigungen Allgemeine Ausgaben 388.323 385.684 Haushaltsfonds 138.308 138.308 Total 526.631 523.992"

  4. 5 - In Artikel 8 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

    "DGG Medienzentrum 411.000 EUR DGG Gemeinschaftszentren 5.119.000 EUR Robert-Schuman-Institut 538.000 EUR Königliches Athenäum Eupen 284.000 EUR César-Franck-Athenäum 238.000 EUR Königliches Athenäum Sankt Vith 326.000 EUR Zentrum für Förderpädagogik 539.000 EUR DGG Service und Logistik 806.000 EUR"

    Artikel 1. In Artikel 9 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

    "Autonome Hochschule 549.000 EUR Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum 7.578.000 EUR Dienststelle für selbstbestimmtes Leben 26.995.000 EUR Arbeitsamt 7.944.000 EUR Institut für Aus- und Weiterbildung im...

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