1. OKTOBER 2020 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 31. Oktober 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 2005 über die audiovisuellen Mediendienste und die Kinovorstellungen, Artikel 86 § 2 Absatz 2, abgeändert durch das Dekret vom 13. Februar 2012 und Artikel 111 § § 1 und 2, abgeändert durch das Dekret vom 25. Juni 2007;

Aufgrund des Dekretes vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 31. Oktober 2019 zur Bestellung der Mitglieder des Medienrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

In Erwägung, dass der einzige anerkannte Lokalsender im Sinne von Artikel 27 Nummer 3 des Dekrets vom 27. Juni 2005 über die audiovisuellen Mediendienste und die Kinovorstellungen, der Sender "Radio FANTASY Dance FM 96.7" (MOVE MEDIA Marketing und Management PGmbH), Ende Februar 2020 den Sendebetrieb dauerhaft eingestellt hat; dass es somit keinen anerkannten Lokalsender mehr im deutschen Sprachgebiet gibt; dass die für die anerkannten Lokalsender vorgesehene Vertretung in der Gutachtenkammer des Medienrats der Deutschsprachigen Gemeinschaft demnach als vakant zu betrachten ist;

In Erwägung, dass durch Schreiben vom 15. Mai 2020 der Generalsekretär von Orange Belgium, angemeldeter Anbieter von elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, mitgeteilt hat, dass Frau Béatrice Willot das Unternehmen verlassen hat und dass deshalb an deren Stelle Herr Bart d'Olieslager als Ersatzmitglied der Gutachtenkammer des Medienrates für Orange Belgium vorgeschlagen wird.

In Erwägung, dass die SA Nethys ihren Geschäftsbereich "VOO" 2019 in die S.A. VOO eingebracht hat und dass folglich alle Rechte und Pflichten der SA Nethys auf die S.A. VOO übertragen wurden. Außerdem schlägt VOO S.A., angemeldeter Anbieter von elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, Frau France Vandermeulen als Mitglied und Frau Charlotte Thomas als Ersatzmitglied der Gutachtenkammer des Medienrates vor;

In Erwägung, dass die mit der technischen und organisatorischen Durchführung des Offenen Kanals beauftragten Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht mitgeteilt hat, sein Mitglied aus der Gutachtenkammer des Medienrates zurückzuziehen, da die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht Offener Kanal im Dezember 2020 seine Tätigkeiten einstellen wird;

Aufgrund der Vorschläge der im Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft vertretenen Organisationen;

Auf Vorschlag...

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