1. JUNI 2023 - Erlass der wallonischen Regierung zur Beauftragung der SPAQuE mit Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Deponie von Ormont in Tournai (Kain)
Die wallonische Regierung beschließt
Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle insbesondere der Artikel 39quater und 43;
Aufgrund des Erlasses der wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;
Aufgrund des Erlasses der wallonischen Regierung vom 13. Januar 2022 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;
Aufgrund des zwischen der wallonischen Regierung und der SPAQuE am 22. Mai 2019 unterzeichneten Verwaltungsvertrags;
Aufgrund des Beschlusses der wallonischen Regierung vom 11. März 1999, in dem sie die spezifischen Aufgaben der SPAQuE festlegt;
Aufgrund des Beschlusses der wallonischen Regierung vom 12. Mai 2022 zur Genehmigung der Operationalisierung des Projekts 122 und der ersten Phase der Sanierungsarbeiten an der Deponie von Limoy in Namur sowie der damit verbundenen Budgets und zur Beauftragung der Umweltministerin, das Programm zur Sanierung ehemaliger Deponien zu operationalisieren, indem sie der Regierung - insbesondere für die prioritäre Deponie "Ormont" in Tournai - die Entwürfe für Erlasse vorlegt, die die SPAQuE mit der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen beauftragen;
In der Erwägung aller Berichte, die von der SPAQuE im Rahmen der auf dem Gelände der ehemaligen Deponie von Ormont in Tournai (Kain) durchgeführten Untersuchungen erstellt wurden;
In der Erwägung, dass diese Berichte gezeigt haben, dass die auf dem Gelände vorhandenen Abfälle Verschmutzungen mit Schwermetallen, Mineralölen und verschiedenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen darstellen;
In der Erwägung, dass die Biogasproduktion innerhalb der Abfallmasse beträchtlich ist; dass so Methan im Boden außerhalb der Deponie bis zu 100 Meter von der nördlichen Grenze der Deponie entfernt gemessen wurde;
In der Erwägung, dass das Grundwasser durch das Vorhandensein der Abfälle beeinträchtigt wird;
Dass die Schicht des Landénien-Sandes, der den Boden der Deponie umgibt, zahlreiche Verschmutzungen durch Mineralverbindungen (Metalle, Chloride, Stickstoffverbindungen etc.) sowie organische Verbindungen (Phenole, chlorierte Lösungsmittel, Benzol) aufweist und dass auch die Schicht der darunter liegenden Kreide Beeinträchtigungen aufweist (Metalle, Chloride, Stickstoffverbindungen, Benzol, chlorierte Lösungsmittel);
In der Erwägung, dass das Risiko einer ernsthaften Bedrohung für die Umwelt sowie das Risiko für die...
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