1. JULI 2022 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 29. März 2019 über die Lokalisierung der Schallpegelmesser auf den wallonischen Flughäfen

Der Minister für Flughäfen,

Aufgrund des Gesetzes vom 18. Juli 1973 über die Lärmbekämpfung, Artikel 1bis § 7, ersetzt durch das Dekret vom 29. April 2004 und abgeändert durch das Dekret vom 2. Februar 2006;

Aufgrund des Dekrets vom 23. Juni 1994 über die Schaffung und den Betrieb von Flughäfen und Flugplätzen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen, Artikel 6, eingefügt durch das Dekret vom 8. Juni 2001 und abgeändert durch das Dekret vom 2. Februar 2006;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Februar 2003 über die Messungen der Höchstlärmschwellen, die von den die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallenden Flughäfen benutzenden Luftfahrzeugen nicht zu überschreiten sind, Artikel 3;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 29. März 2019 über die Lokalisierung der Schallpegelmesser auf den wallonischen Flughäfen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. Januar 2004 über die administrativen Strafen im Rahmen der Bekämpfung des von den unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallenden Flughäfen benutzenden Luftfahrzeuge verursachten Lärms, abgeändert durch den Erlass vom 21. März 2019;

In der Erwägung, dass das Dekret vom 23. Juni 1994 und der Erlass vom 29. Januar 2004, die oben erwähnt werden, dazu verpflichten, die Überschreitungen der von dem Gesetz vom 18. Juli 1973 festgelegten Geräuschpegel zu bestrafen;

In der Erwägung, dass es zwecks der Anwendung der besagten Strafen angebracht ist, die Geräuschpegel zu überwachen und die Schwellenüberschreitungen, die von den Bewegungen der auf den Flughafenplattformen tätigen Flugzeuge verursacht werden, festzustellen;

In der Erwägung, dass die Feststellung der Verstöße in Sachen Überschreitungen der Geräuschpegel unmittelbar von der Lokalisierung der Schallpegelmesser innerhalb der Zonen der langfristigen Entwicklungspläne ("P.D.L.T." - ("Plans de développement à long terme") der Flughäfen von Charleroi-Brüssel Süd und Lüttich-Bierset abhängt;

In der Erwägung, dass diese Zonen der langfristigen Entwicklungspläne der Flughäfen von Charleroi-Brüssel Süd und Lüttich-Bierset durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 28. April 2022, die am 17. Juni 2022 in Kraft getreten sind, berichtigt worden sind;

In Erwägung der Notwendigkeit, dass die berichtigten Zonen der langfristigen Entwicklungspläne und die Lokalisierung der Schallpegelmesser am selben Tag in Kraft treten, um die Rechtssicherheit im Rahmen...

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