1. JULI 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bezeichnung von RESA als Betreiber des Gasverteilernetzes auf dem Gebiet der Gemeinde Comblain-au-Pont

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2002 bezüglich der Organisation des regionalen Gasmarkts, nachstehend "das Gasdekret" genannt;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Oktober 2003 bezüglich der Betreiber von Gasnetzen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Oktober 2004 zur Bezeichnung der ALG, die anschließend zu TECTEO und dann zu PUBLIFIN wurde, als Betreiber eines Gasverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Comblain-au-Pont bis zum 1. Januar 2023;

Aufgrund der Übertragung dieser Bezeichnung als Netzbetreiber von Rechts wegen auf RESA durch die Wirkung von Artikel 10 des Gasdekrets infolge der 2015 von PUBLIFIN vorgenommenen Einbringung ihres Geschäftszweigs "Betrieb von Gasverteilernetzen";

Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 16. Februar 2021 veröffentlichten Bekanntmachung bezüglich der Erneuerung der Bezeichnung der Betreiber von Verteilernetzen für Strom und Gas in der Wallonischen Region;

Aufgrund der Leitlinien CD-21e27-CWaPE-0034 über die Zusammensetzung der Bewerbungsakten für die Bezeichnung als Betreiber des Gasverteilernetzes in der Wallonischen Region, die am 27. Mai 2021 von der CWaPE herausgegeben wurden;

Aufgrund des öffentlichen Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für den Betrieb des Gasverteilernetzes auf deren Gebiet, der zu Beginn des Jahres 2022 auf der Website der Gemeinde Comblain-au-Pont veröffentlicht wurde und der an die beiden Betreiber der Gasverteilernetze, die derzeit auf dem Gebiet der Wallonischen Region aktiv sind, übermittelt wurde;

Aufgrund des Beschlusses vom 3. März 2022 des Gemeinderates der Gemeinde Comblain-au-Pont, durch den RESA ab dem Fälligkeitsdatum der laufenden Bezeichnung als Betreiber des Gasverteilernetzes auf deren Gebieten vorgeschlagen wurde;

Aufgrund der Bewerbungsakte von RESA für die Bezeichnung als Betreiber des Gasverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinde Comblain-au-Pont, die der CWaPE durch ein Schreiben vom 25. April 2022 übermittelt wurde;

Aufgrund der Bekanntmachung CD-22e24-CWaPE-0906 der CWaPE, die am 24. Mai 2022 abgegeben und am 25. Mai 2022 erhalten wurde;

In der Erwägung, dass gemäß Artikel 10 § 1 Absatz 2 Ziffer 1 des Gasdekrets die Bezeichnung nach einem öffentlichen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen auf der Grundlage eines transparenten und nicht diskriminierenden Verfahrens und auf der Grundlage von zuvor festgelegten und veröffentlichten Kriterien von der Gemeinde, auf deren...

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