1. JULI 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bezeichnung von RESA als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinden Comblain-au-Pont und Fexhe-le-Haut-Clocher

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, nachstehend "Elektrizitätsdekret" genannt;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. März 2002 bezüglich der Netzbetreiber;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. Januar 2003 zur Bezeichnung der ALE, die anschließend zu TECTEO wurde, als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes für das Gebiet der Gemeinden Comblain-au-Pont und Fexhe-le-Haut-Clocher bis zum 26. Februar 2023;

Aufgrund der Übertragung dieser Bestimmung als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes von Rechts wegen auf RESA durch die Wirkung von Artikel 10 des Elektrizitätsdekrets infolge der 2014 von TECTEO vorgenommenen Einbringung ihres Geschäftszweigs "Betrieb von Elektrizitätsverteilernetzen";<0

Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 16. Februar 2021 veröffentlichten Bekanntmachung bezüglich der Erneuerung der Bestimmung der Betreiber von Verteilernetzen für Strom und Gas in der Wallonischen Region;

Aufgrund der Leitlinien CD-21e27-CWaPE-0033 über die Zusammensetzung der Bewerbungsakten für die Bestimmung als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes in der Wallonischen Region, die am 27. Mai 2021 von der CWaPE herausgegeben wurden;

Aufgrund des öffentlichen Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für den Betrieb des Elektrizitätsverteilernetzes auf deren Gebiet, der im Jahr 2021 auf der Website der Gemeinden Comblain-au-Pont und Fexhe-le-Haut-Clocher veröffentlicht wurde und der an alle Betreiber der Elektrizitätsverteilernetze, die momentan in der Wallonischen Region aktiv sind, übermittelt wurde;

Aufgrund der Beschlüsse vom 3. Februar bzw. vom 28. März 2022 der Gemeinderäte der Gemeinden Comblain-au-Pont und Fexhe-le-Haut-Clocher, durch die RESA ab dem Fälligkeitsdatum der laufenden Bestimmung als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes auf ihren jeweiligen Gebieten vorgeschlagen wurde;

Aufgrund der Bewerbungsakte von RESA für die Bestimmung als Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes für das Gebiet dieser Gemeinden, die der CWaPE durch ein Schreiben vom 25. April 2022 übermittelt wurde;

Aufgrund der Bekanntmachung CD-22e24-CWaPE-0905 der CWaPE, die am 24. Mai 2022 abgegeben und am 25. Mai 2022 erhalten wurde;

In der Erwägung, dass gemäß Artikel 10 § 1 Absatz 2 Ziffer 1 des Elektrizitätsdekrets die Bestimmung nach einer öffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen auf der Grundlage...

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