1. JULI 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der den Sachverständigen im Rahmen des wallonischen Wiederaufbauplans gewährten Anwesenheitsgelder und Entschädigungen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2021 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022, Artikel 66;

Aufgrund der am 11. Mai 2022 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 1. Juli 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

In Erwägung der Beschlüsse der Regierung vom 14. Juli 2021, die den wallonischen Wiederaufbauplan billigen und ihr Einverständnis mit der Methode zur operativen und haushaltstechnischen Überwachung und Bewertung der Projekte des wallonischen Wiederaufbauplans erklären, die nach den zwanzig strategischen Zielen und den fünf Schwerpunktthemen des Aufbauplans aufgeteilt ist;

In Erwägung, dass für die Umsetzung der fünf Schwerpunktthemen des wallonischen Wiederaufbauplans fünf Arbeitsgruppen mit der Bezeichnung "Delivery Unit" eingerichtet wurden, mit dem Ziel, die Erzielung von Ergebnissen zu erleichtern und zu beschleunigen, indem Schwierigkeiten vorweggenommen, Warnungen erkannt und spezifische Situationen schnell gelöst werden können;

In der Erwägung, dass eine Instanz zur Überwachung der Bewertung des wallonischen Wiederaufbauplans, genannt "Bereichsübergreifender Rahmenausschuss", eingerichtet wurde, wie im Bewertungsverfahren des Wallonisches Institut für die Bewertung, Zukunftsforschung und Statistik für Regierungsprogramme vorgesehen;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Als Sachverständiger gilt:

  1. die Person, die von der Regierung außerhalb ihrer Dienststellen zur Teilnahme an einer Arbeitsgruppe benannt wird, aufgrund des Fachwissens, über das sie in der Thematik des Schwerpunktthemas des von der Regierung am 14. Juli 2021 verabschiedeten Wiederaufbauplans verfügt;

  2. die Person, die vom Wallonischen Institut für die Bewertung, Zukunftsforschung und Statistik außerhalb der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der Einrichtungen, die unter das des Dekret vom 22. Januar 1998 über das Statut des Personals bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses, die der Wallonischen Region unterstehen, fallen, zur Teilnahme am bereichsübergreifenden Rahmenausschuss, der von der Regierung am 14. Juli 2021 eingesetzt wurde, bestimmt wird.

Art. 2 - Den Sachverständigen wird ein Anwesenheitsgeld von 130 EUR für jede Stunde der...

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