1. JULI 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der den Mitgliedern des Rates für Kreislaufwirtschaft gewährten Anwesenheitsgelder und Entschädigungen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 16. Mai 2003 zur Festlegung der für die Haushalte, die Kontrolle der Zuschüsse und die Buchführung der Gemeinschaften und Regionen sowie für die Organisation der Kontrolle durch den Rechnungshof geltenden allgemeinen Bestimmungen, Artikel 11 bis 14;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, abgeändert durch das Dekret vom 16. Februar 2017, Artikel 57 bis 62;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2021 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022, Artikel 66;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Juni 2017 zur Organisation der internen Kontrolle und des internen Audits des Haushalts und der Buchführung sowie der Verwaltungs- und Haushaltskontrolle in den Dienststellen der Wallonischen Regierung, den Verwaltungsdiensten mit autonomer Buchführung, den regionalen Unternehmen, den Einrichtungen und dem Vermittlungsdienst der Wallonischen Region und der Wallonischen Kommission für Energie;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Januar 2022 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter den Ministern und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund der am 27. Juni 2022 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 1. Juli 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

In Erwägung der Strategie Circular Wallonia, die am 4. Februar 2021 von der Regierung verabschiedet wurde, und ihres Kapitels über die Regierungsführung;

In Erwägung des Programms 161, Konkretisierung des Potenzials der Kreislaufwirtschaft durch die Umsetzung von Circular Wallonia, des Wallonischen Wiederaufbauplans;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Pro Sitzung von mindestens drei Stunden wird den Sachverständigen ein Anwesenheitsgeld von 100 Euro und dem Vorsitzenden ein Anwesenheitsgeld von 150 Euro gewährt, mit einem Maximum von vier Sitzungen pro Jahr für alle Aufgaben, die im Erlass der Wallonischen Regierung über die Ernennung der Mitglieder und die Arbeitsweise des Rates für Kreislaufwirtschaft genannt werden.

Die Höhe des Anwesenheitsgeldes wird am 1. Januar...

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