1. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 21 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 15;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 19. November 2020;

Aufgrund der am 18. November 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 33.02 mit der Bezeichnung "Zuschüsse im Rahmen von EDV-Ausbildungen zugunsten der Zentren für die sozialberufliche Eingliederung" in das Programm 21 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 43.05 mit der Bezeichnung "Zuschüsse im Rahmen von EDV-Ausbildungen zugunsten der öffentlichen Sozialhilfezentren" in das Programm 21 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 52.01 mit der Bezeichnung "Ausrüstungszuschüsse zugunsten der Zentren für die sozialberufliche Eingliederung" in das Programm 21 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 63.01 mit der Bezeichnung "Ausrüstungszuschüsse zugunsten der öffentlichen Sozialhilfezentren" in das Programm 21 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 33.02, 43.05, 52.01 und 63.01 des...

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