1. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 07 des Organisationsbereichs 14 und dem Programm 13 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 99;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund der am 20. November 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 63.07 des Programms 07 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um auf eingereichte Projekte von hoher Qualität positiv zu reagieren,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 168.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 152.000 EUR vom Programm 13 des Organisationsbereichs 17 auf das Programm 07 des Organisationsbereichs 14 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel des Programms 07 des Organisationsbereichs 17 und des Programms...

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