1. APRIL 2021 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. April 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekretes vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen, Artikel 17 § 2 Absatz 2, eingefügt durch das Dekret vom 22. Juni 2020, und Artikel 18 § 1 Spiegelstrich 1, abgeändert durch das Dekret vom 16. Januar 2012;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 28. April 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen;

Aufgrund des Vorschlages der FGÖD/CGSLB vom 23. November 2020;

Auf Vorschlag des für die Ausbildung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - In Artikel 1 § 1 Nummer 3 Buchstabe c) des Erlasses der Regierung vom 28. April 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen wird das Wort...

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