1. APRIL 2021 - Dekret zur Abänderung des Dekrets vom 1. Oktober 2020 zur Organisierung bis zum 31. Dezember 2020 der Abhaltung der Organe der Interkommunalen, Gesellschaften mit einer bedeutenden lokalen öffentlichen Beteiligung, Vereinigungen von öffentlichen Behörden nach Artikel 118 des Grundlagengesetzes vom 8. Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren, Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Rechts, kommunalen oder provinzialen VoG, autonomen Gemeinde- bzw. Provinzialregien, Projektvereinigungen oder sonstigen überlokalen Einrichtungen, die die Form einer Gesellschaft oder Vereinigung genommen haben (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Im Titel des Dekrets vom 1. Oktober 2020 zur Organisierung bis zum 31. Dezember 2020 der Abhaltung der Organe der Interkommunalen, Gesellschaften mit einer bedeutenden lokalen öffentlichen Beteiligung, Vereinigungen von öffentlichen Behörden nach Artikel 118 des Grundlagengesetzes vom 8. Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren, Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Rechts, kommunalen oder provinzialen VoG, autonomen Gemeinde- bzw. Provinzialregien, Projektvereinigungen oder sonstigen überlokalen Einrichtungen, die die Form einer Gesellschaft oder Vereinigung genommen haben, abgeändert durch das Dekret vom 14. Januar 2021 zur Abänderung der Artikel 1, 2 und 3 des Dekrets vom 1. Oktober 2020 zur Organisierung bis zum 31. Dezember 2020 der Abhaltung der Organe der Interkommunalen, Gesellschaften mit einer bedeutenden lokalen öffentlichen Beteiligung, Vereinigungen von öffentlichen Behörden nach Artikel 118 des Grundlagengesetzes vom 8. Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren, Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Rechts, kommunalen oder provinzialen VoG, autonomen Gemeinde- bzw. Provinzialregien, Projektvereinigungen oder sonstigen überlokalen Einrichtungen, die die Form einer Gesellschaft oder Vereinigung genommen haben, wird die Wortfolge "zur Organisierung bis zum 31. Dezember 2020" durch die Wortfolge "zur vorübergehenden Organisierung" ersetzt.

Art. 2 - In Artikel 1 § 1 desselben Dekrets wird die Wortfolge "31. März 2021" durch die Wortfolge "31. September 2021" ersetzt.

Art. 3 - In Artikel 2 desselben Dekrets wird die Wortfolge "31. März 2021" durch die Wortfolge "31. September 2021" ersetzt.

Art. 4 - In Artikel 3 desselben Dekrets wird die Wortfolge "31. März 2021" durch die Wortfolge "31. September 2021" ersetzt.

Art. 5 - Das vorliegende Dekret tritt am 1. April 2021 in Kraft.

Wir verkünden das vorliegende...

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