Décision judiciaire de Conseil d'État, 30 avril 2003

Date de Résolution30 avril 2003
JuridictionXIII
Nature Arrêt

STAATSRAT, VERWALTUNGSABTEILUNG

U R T E I L

Nr. 118.950 vom 30. April 2003

A. 101.649/XIII-2.091.

In der Rechtssache: Johann TRIBELS,

Wahldomizil bei den Herren Lambert MATRAY und Pierre LEJEUNE, Rechtsanwälte, rue des Fories 2 4020 Lüttich,

gegen :

I. den Belgischen Staat, vertreten durch : 1. den Innenminister, 2. den Minister der Justiz,

Wahldomizil bei den Herren David D'HOOGHE und Mike GELDERS, Rechtsanwälte, rue H. Wafelaerts 47-51 1060 Brüssel,

II. das SELOR - Auswahlbüro der

Föderalverwaltung Esplanadengebäude rue Montagne de l'Oratoire 20 1000 Brüssel.

Intervenierende Partei :

Jürgen Leo HEZEL,

Wahldomizil bei

Herrn Axel KITTEL, Rechtsanwalt, Edelstraße 13 4700 Eupen.

XIII - 2091d - 1/10

DER STAATSRAT, XIII. KAMMER,

Aufgrund der von Johann TRIBELS am 12. März 2001 eingereichten Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung unbekannten Datums, "aus der hervorgeht, daß die Kommission die Kandidaten in drei Kategorien eingeordnet hat : sehr fähig, fähig und unfähig, und daß die Kommission den Antragsteller für die Stelle als Gerichtsdirektor für fähig befindet", und auf Nichtigerklärung des königlichen Erlasses vom 26. Januar 2001, durch den J. HEZEL zum Gerichtsdirektor des Gerichtsbezirks Eupen ernannt wird und die Ernennung des Klägers stillschweigend verweigert wird;

Aufgrund des Urteils Nr. 96.530 vom 15. Juni 2001, mit dem die Aussetzung der Ausführung des angefochtenen Akts befohlen wird und aufgrund dessen die Entscheidung über die Kosten des Einspruchsverfahrens der einstweiligen Entscheidung vorbehalten bleibt;

Aufgrund des von den Gegenparteien eingereichten Antrags auf Fortsetzung des Verfahrens;

Aufgrund des am 22. August 2001 eingereichten Gesuchs, mit dem Jürgen Leo HEZEL beantragt, als intervenierende Partei zugelassen zu werden;

Aufgrund der Anordnung vom 3. September 2001, die diese Intervention genehmigt;

Aufgrund der Erwiderungsschriftsätze der ersten und der zweiten Gegenpartei und des Gegenerwiderungsschriftsatzes;

Aufgrund des von Herrn VERHULST, Erster Auditor-Abteilungsleiter beim Staatsrat, gemäß Artikel 12 der allgemeinen Verfahrensordnung erstatteten Berichts;

XIII - 2091d - 2/10

Aufgrund der Anordnung vom 16. Januar 2002 zur Hinterlegung des Berichts und der Akten in die Kanzlei;

Aufgrund der Zustellung des Berichts an die Parteien und der letzten Schriftsätze der klagenden Partei und der Gegenparteien;

Aufgrund der den Parteien zugestellten Anordnung vom 18. April 2002, die die Sache auf die Sitzung vom 27. Mai 2002 anberaumt;

Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht;

Nach Anhörung der Ausführungen von Herrn S. LÖW, Rechtsanwalt, loco Herren MATRAY und LEJEUNE, Rechtsanwälte, der für die klagende Partei erscheint, von Herrn M. GELDERS, Rechtsanwalt, der für den Belgischen Staat erscheint, von Herrn A. KITTEL, Rechtsanwalt, der für das SELOR erscheint, und von Herrn Fr. COLKER, Übersetzer-Revisor-Direktor, der für die intervenierende Partei erscheint;

Nach Anhörung des gegenteiligen Gutachtens von Herrn M. VERHULST, Erster Auditor-Abteilungsleiter;

Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, daß der Kläger sich im Anschluß an einen im Belgischen Staatsblatt vom 4. November 2000 veröffentlichten Bewerberaufruf am 17. November 2000 um das Amt eines Gerichtsdirektors beworben hat; daß der geschäftsführende Verwalter, Präsident der Kommission, dem Kläger durch Schreiben vom 9. Januar 2001 folgendes mitgeteilt hat : "la commission, après avoir validé les résultats de l'épreuve du type 'assessment center', a entendu les candidats estimés aptes et a vérifié leur adéquation au profil", "elle les a classés en trois catégories : très aptes, aptes et inaptes, et a transmis ce classement aux Ministres de l'Intérieur et de la Justice" und "la commission a estimé que

XIII - 2091d - 3/10

vous étiez apte pour la fonction de Directeur judiciaire"; daß die in diesem...

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