Décision judiciaire de Conseil d'État, 12 juin 1997

Date de Résolution12 juin 1997
JuridictionVI
Nature Arrêt

STAATSRAT, VERWALTUNGSABTEILUNG.

URTEIL

Nr. 66.771 von 12. Juni 1997

  1. 64.378/VI-12.681

In der Rechtssache : SCHEIFF Andreas, Wahldomizil bei Herrn Guido ZIANS, Rechtsanwalt, Hecking Straße 10 4780 Sankt-Vith,

gegen :

die Gemeinde Kelmis.

Intervenierende Partei :

BARTH Stephan, Wahldomizil bei Edgar DUYSTER, Rechtsanwalt, Aachener Straße 3 4700 Eupen.

---------------------------------------------------------DER STAATSRAT, VI. KAMMER,

Aufgrund der am 3. Juli 1995 eingereichten Klageschrift, mit der Andreas SCHEIFF die Nichtigerklärung der Entscheidung des Bürgermeister- und Sch[.ffl]ffenkollegiums der Gemeinde Kelmis vom 5. April 1995 beantragt, mit der Herrn Stephan BARTH eine Genehmigung für die Errichtung eines Anbaus für Büroräume ("Regularisierung") erteilt wird;

Aufgrund des am 6. Februar 1996 eingereichten Gesuchs, mit dem Stephan BARTH beantragt, als inter-venierende Partei zugelassen zu werden;

Aufgrund der Anordnung vom 26. Februar 1996, die diese Intervention genehmigt;

VIal - 12.681 - 1/5

Aufgrund der ordnungsgemäß gewechselten Erwide-rungs- und Gegenerwiderungsschriftsätze;

Aufgrund des von Herrn VERHULST, Erster Auditor beim Staatsrat, erstatteten Berichts;

Aufgrund der Anordnung vom 28. Mai 1996 zur Hinterlegung der Akten und des Berichts in die Kanzlei;

Aufgrund der Zustellung des Berichts an die Parteien und aufgrund der letzten Schriftsätze der klagenden Partei und der Gegenpartei;

Aufgrund der den Parteien zugestellten Anordnung vom 25. November 1996, die die Sache auf die Sitzung vom 12. Dezember 1996 anberaumt;

Aufgrund des den Parteien zugestellten Schreibens vom 6. Dezember 1996, in dem die Sache auf unbestimmte Zeit vertagt wird;

Aufgrund der den Parteien zugestellten Anordnung vom 29. Januar 1997, die die Sache auf die Sitzung vom 20. Februar 1997 anberaumt;

Nach Anh[.ffl]rung des Herrn KREINS, Staatsrat, in seinem Bericht;

Nach Anh[.ffl]rung der Ausführungen von Herrn G. ZIANS, Rechtsanwalt, der für die klagende Partei erscheint, von Frau B. TÖLLER, Rechtsanwältin, die loco Herr M. ORBAN, Rechtsanwalt, für die Gegenpartei erscheint, und von Herrn E. DUYSTER, Rechtsanwalt, der für die intervenierende Partei erscheint;

Nach Anh[.ffl]rung des gleichlautenden Gutachtens von Herrn VERHULST, Erster Auditor;

VIal - 12.681 - 2/5

Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, daß die für die Untersuchung der Klage nützlichen Tatsachen...

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