31. JANUAR 2005 - Verordnung zur Festlegung der in Artikel 28 § 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung festgelegten Begriffe - Deutsche Übersetzung

BOB-DU, 2. Februar 2006Gesetze, Erlasse, Entschlüsse und Verordnungen › FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

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31. JANUAR 2005 - Verordnung zur Festlegung der in Artikel 28 § 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung festgelegten Begriffe - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Verordnung vom 31. Januar 2005 zur Festlegung der in Artikel 28 § 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung festgelegten Begriffe, erstellt von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen beim Beigeordneten Bezirkskommissariat in Malmedy.

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31. JANUAR 2005 - Verordnung zur Festlegung der in Artikel 28 § 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung festgelegten Begriffe

Der Gesundheitspflegeversicherungsausschuss des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung,

Aufgrund des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, insbesondere des Artikels 22 Nr. 11;

Aufgrund der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungs...

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