5. APRIL 1991 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Normen, denen ein Dienst für Strahlentherapie entsprechen muss, um als medizinisch-technischer Dienst im Sinne von Artikel 44 des am 7. August 1987 koordinierten Gesetzes über die Krankenhäuser zugelassen zu werden - Deutsche Übersetzung

Belgisches Staatsblatt, 15 Mai 2006

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5. APRIL 1991 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Normen, denen ein Dienst für Strahlentherapie entsprechen muss, um als medizinisch-technischer Dienst im Sinne von Artikel 44 des am 7. August 1987 koordinierten Gesetzes über die Krankenhäuser zugelassen zu werden - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text bildet die inoffizielle koordinierte deutsche Fassung - zum 17. September 2005 - des Königlichen Erlasses vom 5. April 1991 zur Festlegung der Normen, denen ein Dienst für Strahlentherapie entsprechen muss, um als medizinisch-technischer Dienst im Sinne von Artikel 44 des am 7. August 1987 koordinierten Gesetzes über die Krankenhäuser zugelassen zu werden, so wie er nacheinander abgeändert worden ist durch:

- den Königlichen Erlass vom 17. Oktober 1991 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 5. April 1991 zur Festlegung der Normen, denen ein Dienst für Strahlentherapie entsprechen muss, um als aufwendiger medizinisch-technischer Dienst im Sinne von Artikel 44 des am 7. August 1987 koordinierten Gesetzes über die Krankenhäuser zugelassen zu werden,

- den Königlichen Erlass vom 17. September 2005 zur Abänderung des Königlich...

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