23. JANUAR 2009 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Verfahrens vor dem und der Arbeitsweise des Ausschusses und des ständigen Sekretariats, erwähnt in Artikel 130 des Königlichen Erlasses vom 2. August 2002 zur Festlegung der Regelung und der Arbeitsweise, die auf die auf belgischem Staatsgebiet gelegenen und vom Ausländeramt verwalteten Orte anwendbar sind, an denen ein Ausländer in Anwendung der in Artikel 74/8 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erwähnten Bestimmungen inhaftiert, zur Verfügung der Regierung gestellt oder festgehalten wird - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Auszug


23. JANUAR 2009 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Verfahrens vor dem und der Arbeitsweise des Ausschusses und des ständigen Sekretariats, erwähnt in Artikel 130 des Königlichen Erlasses vom 2. August 2002 zur Festlegung der Regelung und der Arbeitsweise, die auf die auf belgischem Staatsgebiet gelegenen und vom Ausländeramt verwalteten Orte anwendbar sind, an denen ein Ausländer in Anwendung der in Artikel 74/8 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erwähnten Bestimmungen inhaftiert, zur Verfügung der Regierung gestellt oder festgehalten wird - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

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