4. JUNI 2004 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses vom 24. Juni 1999 über Kleinkindbetreuung

BOB-DU, 27. April 2005Gesetze, Erlasse, Entschlüsse und Verordnungen › MINISTERIUM DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

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4. JUNI 2004 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses vom 24. Juni 1999 über Kleinkindbetreuung

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Auf Grund des Dekretes vom 9. Mai 1988 zur Übernahme gewisser Personalmitglieder des nationalen Kinderhilfswerks sowie zur Regelung der Betreuung von Kindern bis zu 12 Jahren, abgeändert durch die Dekrete vom 7. Mai 1990, 21. Januari 1991, 7. Januari 2002 und vom 3. Februar 2003;

In Erwägung des Erlasses der Regierung vom 24. Juni 1999 über Kinderbetreuung, abgeändert durch die Erlasse vom 21. Dezember 2000, 22. Juni 2001, 29. Oktober 2002 und vom 18. Juni 2003;

Auf Grund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 3. Juni 2004;

Auf Grund des günstigen Gutachtens des Finanzinspektors vom 18. Mai 2004;

Auf Grund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, insbesondere Artikel 3 § 1 ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Auf Grund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass zur Zeit drei neue Standorte (Büllingen, Eupen und Amel) für eine ausserschulische Betreuung in Kürze eröffnet werden sollen oder aber bestehende Projekte jetzt die Bedingungen zur Bezuschussung erfüllen und die Pilotphase der Projekte der ausserschulischen Betreuung beendet ist und alle neuen Initiativen somit nicht mehr im Rahmen von Konventionen geregelt werden sondern vorliegender Erlass Anwendung findet, duldet das Inkrafttreten vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr;

Auf ...

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