13. DEZEMBER 2007 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Finanzierung der Abfallbewirtschaftungsanlagen

BOB-DU, 18. Februar 2008Gesetze, Erlasse, Entschlüsse und Verordnungen › MINISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION

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Auszug


13. DEZEMBER 2007 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Finanzierung der Abfallbewirtschaftungsanlagen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, insbesondere der Artikel 27 und 28;

Aufgrund des am 6. Juli 2006 abgegebenen Gutachtens der Kommission für Abfälle;

Aufgrund des am 21. September 2006 abgegebenen Gutachtens des "Conseil supérieur des Villes, Communes et Provinces de la Région wallonne" (Hoher Rat der Städte, Gemeinden und Provinzen der Wallonischen Region);

Aufgrund des am 22. Mai 2006 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 8. Juni 2006 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund der am 28. August 2007 in Anwendung des Artikels 84, § 1, Absatz 1, 1° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachten Nr. 43.381/2/V und 43.382/2/V des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Beschliesst :

Titel 1 - Gemeinsame Bestimmungen

KAPITEL I. - Definitionen

Artikel 1 - Zur Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Definitionen:

1° Abfall: Abfall, wie er im Sinne des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle definiert wird;

2° Abfallbewirtschaftungsanlage: Containerpark, Abfallverbringungsanlage, Sortierungsanlage, Vorbehandlungsanlage, Aufwertungsanlage für vergärbare organische Abfälle, Aufwertungsanlage für Schlacken oder Verbrennungsanlage mit energetischer Verwertung;

3° Tarifierung der Abfälle: die Uberwälzung der Bewirtschaftungskosten der Abfälle aus der gewöhnliche...

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