17. JULI 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Zahlungsmodalitäten und der den Erzeugern gewährten Beträge seitens des rückwirkenden Anteils des Fonds zur Umstrukturierung der Zuckerindustrie der inulinhaltigen Zichorie

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik, zuletzt abgeändert durch die Verordnung Nr. 1261/2007 des Rates vom 9. Oktober 2007;

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 968/2006 des Rates vom 27.Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft;

Aufgrund des Gesetzes vom 28. März 1975 über den Handel mit Erzeugnissen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Seefischerei, insbesondere des Artikels 3 § 1, 1, abgeändert durch das Gesetz vom 29. Dezember 1990 und seiner Artikel 5 bis 8, abgeändert einerseits durch die Gesetz vom 5. Februar 1999 und vom 1. März 2007 und andererseits durch den Königlichen Erlass vom 22. Februar 2001;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. Januar 2008 zur Festlegung der Zahlungsmodalitäten und der seitens des landwirtschaftlichen Anteils des Fonds zur Umstrukturierung der Zuckerindustrie der inulinhaltigen Zichorie gewährten Beträge;

In Erwägung des Kooperationsabkommens vom 18. Juni 2003 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Ausübung der regionalisierten Zuständigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei;

Aufgrund des Kooperationsabkommens vom 30. März 2004 zwischen der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Ausübung der regionalisierten Zuständigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei;

In Erwägung des Kooperationsabkommens vom 28. Juni 2007 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Gewährung von Mitteln aus dem befristeten Umstrukturierungsfonds gemäss der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 im Rahmen der Einstellung der Produktion von Inulinsirup;

Aufgrund der am 14. Juli 2008 stattgefundenen Konzertierung der Föderalbehörde und den Regionalregierungen;

In der Erwägung, dass die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Landwirtschaft seit dem 1. Januar 2002 auf die Regionen übertragen worden sind;

In der Erwägungen, dass die Raffinerien von Oreye und Warcoing im Juli 2006 jede einen Antrag auf...

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