12. OKTOBER 2006 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Begleitmassnahmen bezüglich der Entschädigung wegen gewerblicher oder beruflicher Störung in der ersten und der zweiten Zone des Lärmbelastungsplans (Zonen A' und B') der Flughäfen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen

BOB-DU, 24. Oktober 2006Gesetze, Erlasse, Entschlüsse und Verordnungen › WALLONISCHES MINISTERIUM FÜR AUSRÜSTUNG UND TRANSPORTWESEN

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12. OKTOBER 2006 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Begleitmassnahmen bezüglich der Entschädigung wegen gewerblicher oder beruflicher Störung in der ersten und der zweiten Zone des Lärmbelastungsplans (Zonen A' und B') der Flughäfen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 18. Juli 1973 über die Lärmbekämpfung, insbesondere des Artikels 1bis ;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Juni 2002 zur Festlegung der Begleitmassnahmen bezüglich der Entschädigung wegen gewerblicher oder beruflicher Störung in der ersten Zone des Lärmbelastungsplans (Zone A) der Flughäfen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 3. April 2003;

In der Erwägung, dass es in Aussicht auf eine nachhaltige Entwicklung der unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallenden Flughäfen zwingend geboten ist, die durch die Entwicklung des Flugbetriebs verursachte gewerbliche oder berufliche Störung zu entschädigen;

In der Erwägung, dass es somit Anlass gibt, die Bedingungen zu regeln, unter...

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