31. JULI 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung einiger Königlicher Erlasse zur Ausführung des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Deutsche Übersetzung

BOB-DU, 24. Oktober 2008Gesetze, Erlasse, Entschlüsse und Verordnungen › FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

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31. JULI 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung einiger Königlicher Erlasse zur Ausführung des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 31. Juli 2008 zur Abänderung einiger Königlicher Erlasse zur Ausführung des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS

31. JULI 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung einiger Königlicher Erlasse zur Ausführung des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

das Gesetz vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge ist durch die Artikel 2 bis 6 des Gesetzes vom 8. Juni 2008 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (II) abgeändert worden. Durch diese Artikel sind insbesondere die Regeln hinsichtlich der in Artikel 21bis des Gesetzes festgelegten Wartezeiten angepasst und über die Artikel 41sexies und 62bis ähnliche Bestimmungen in den besonderen Sektoren eingefügt worden.

Vorliegender Erlassentwurf bezweckt hauptsächlich, die Bestimmungen hinsichtlich Information und Begründung in den Ausführungserlassen zum Gesetz vom 24. Dezember 1993 mit den abgeänderten gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen. Es werden ebenfalls einige Berichtigungen und Präzisierungen vorgenommen, die sich als notwendig erweisen aufgrund des Gemeinschaftsrechts und der Abänderungen der Rechtsvorschriften über die Registrierung der Unternehmer, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten sind. In diesem Zusammenhang kann auf die Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen Aufträge vom 30. Juni 2008 verwiesen werden (B.S. vom 1. August 2008), in der die Abänderungen in den besagten Rechtsvorschriften und die daraus entstehenden Folgen im Rahmen der öffentlichen Aufträge erläutert werden.

Artikel 1 - In diesem Artikel wird auf die Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG vom 31. März 2004 verwiesen; im Entwurf werden deren Artikel 49 beziehungsweise 41 teilweise umgesetzt.

Art. 2 - In diesem Artikel wird eine formbedingte Abänderung in Ar...

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