22. FEBRUAR 1999 - Ministerialerlass zur Ausführung der Artikel 4, § 2 und 5, § 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 zur Einführung einer Versicherung gegen das Risiko des Einkommensausfalls wegen Verlust des Arbeitsplatzes oder Arbeitsunfähigkeit
22. FEBRUAR 1999 - Ministerialerlass zur Ausführung der Artikel 4, § 2 und 5, § 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 zur Einführung einer Versicherung gegen das Risiko des Einkommensausfalls wegen Verlust des Arbeitsplatzes oder Arbeitsunfähigkeit
Der Minister der Sozialen Massnahmen, des Wohnungswesens und des Gesundheitswesens,
Aufgrund des Wallonischen Wohngesetzbuches, insbesondere des Artikels 23, § 1, 5°;Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 zur Einführung einer Versicherung gegen das Risiko des Einkommensausfalls wegen Verlust des Arbeitsplatzes oder Arbeitsunfähigkeit;Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3, § 1 in seiner durch die Gesetze vom 4. Juli 1989 und vom 4. August 1996 abgeänderten Fassung;Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch das Inkrafttreten am 1. März 1999 des Wallonischen Gesetzbuches und des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 ...