7. NOVEMBER 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der gesamten Betriebsbedingungen bezüglich der individuellen Kläreinheiten und der individuellen Kläranlagen

BOB-DU, 15. November 2002Gesetze, Erlasse, Entschlüsse und Verordnungen › MINISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION

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7. NOVEMBER 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der gesamten Betriebsbedingungen bezüglich der individuellen Kläreinheiten und der individuellen Kläranlagen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 11. März 1999 zur Einführung einer Umweltgenehmigung, insbesondere der Artikel 4, 5, 7, 8 und 9;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der Liste der einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehenden Projekte sowie der eingestuften Anlagen und Tätigkeiten;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der allgemeinen Betriebsbedingungen der in dem Dekret vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung erwähnten Betriebe;

Aufgrund der Dringlichkeit, insbesondere durch die Tatsache begründet, dass das Inkrafttreten des Dekrets vom 11. März 1999 zur Einführung einer Umweltgenehmigung zum Datum des 1. Oktobers 2002 wegen Fehlens eines Erlasses der Wallonischen Regierung zur Festlegung der gesamten Betriebsbedingungen bezüglich der individuellen Kläreinheiten und der individuellen Kläranlagen zu einer Einstufung der individuellen Klärsysteme von weniger als 100 Einwohner-Gleichwerten in die Klasse 2 führt; dass eine de...

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