Auszug aus dem Urteil Nr. 196/2006 vom 13. Dezember 2006 Geschäftsverzeichnisnummern 3843 und 3925 In Sachen : - Präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 34 § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 1. August 1

Belgisches Staatsblatt, 09 Februar 2007

Rechtliche Veröffentlichungen und Bekanntmachungen - SCHIEDSHOF

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Auszug


Auszug aus dem Urteil Nr. 196/2006 vom 13. Dezember 2006 Geschäftsverzeichnisnummern 3843 und 3925 In Sachen : - Präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 34 § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 1. August 1

Auszug aus dem Urteil Nr. 196/2006 vom 13. Dezember 2006

Geschäftsverzeichnisnummern 3843 und 3925

In Sachen :

- Präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 34 § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 1. August 1985 zur Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen, gestellt vom Staatsrat;

- Präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 31bis Nr. 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 1. August 1985 zur Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen, eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. März 2003 « zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten eine Hilfe gewähren kann », gestellt von der Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von Gelegenheitsrettern.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Melchior und A. Arts, und den Richtern P. Martens, E. De Groot, A. Alen, J.-P. Snappe und J.-P. Moerman, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Melchior,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der präjudiziellen Fragen und Verfahren

a. In seinem Urteil Nr. 152.618 vom 13. Dezemb...

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