23. DEZEMBER 2016. - Ministerialerlaßes über die Bildung der nahen und entfernten Präventivzonen der Bauwerke zur Grundwasserentnahme genannt ' Regenberg P1 und P3 ', gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Bütgenbach

Der Minister für Umwelt, Raumordnung, Mobilität und Transportwesen und Tierschutz,

Aufgrund des Wassergesetzbuches, insbesondere der Artikel D.172 bis D.174, R.155, § 1, R.156, § 1, R.157, R.161, § 2, R.162 und R.165 bis R.167;

Aufgrund des zwischen der Wallonischen Region und der "Société publique de gestion de l'eau" ("S.P.G.E.") - (Öffentliche Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung) abgeschlossenen Geschäftsführungsvertrags vom 30. Juni 2011;

Aufgrund des am 30/08/2001 zwischen dem Betreiber der Wasserentnahmen, d.h. der Gemeinde Bütgenbach und der "S.P.G.E." unterzeichneten Dienstleistungsvertrags für den Schutz des zu Trinkwasser aufbereitbaren Wassers;

Aufgrund des bei der Post aufgegebenen Einschreibens vom 03/10/2016 des Generalinspektors der Abteilung Umwelt und Wasser der Operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, durch das der Gemeinde Bütgenbach der Eingang der vollständigen Akte bestätigt wird;

Aufgrund des vom Betreiber vorgeschlagenen Aktionsprogramms, das am 05/05/2015 von der S.P.G.E. gebilligt wurde;

Aufgrund der ministeriellen Depesche vom 03/10/2016, in der dem Gemeindekollegium der Gemeinde Bütgenbach das Projekt zur Abgrenzung der nahen und entfernten Präventivzonen der Bauwerke zur Grundwasserentnahme von zu Trinkwasser aufbereitbarem Wasser, genannt "Regenberg P1 und P3 ", gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Bütgenbach, zwecks der Eröffnung der erforderlichen öffentlichen Untersuchung übermittelt wird;

Aufgrund des Protokolls der Abschlusssitzung der öffentlichen Untersuchung, die zwischen dem 17/10/2016 und dem 21/11/2016 auf dem Gebiet der Gemeinde Bütgenbach stattgefunden hat, aus dem hervorgeht, dass dem Antrag stehen keine Einwände oder Bemerkungen entgegen;

Aufgrund des am 22/11/2016 abgegebenen, begründeten Gutachtens des Gemeindekollegiums von Bütgenbach;

In der Erwägung, dass das Projekt zur Abgrenzung der Präventivzonen Entnahmen eines freien Grundwassers betrifft,

Beschließt :

Artikel 1 - Die nahe Präventivzone und die entfernte Präventivzone zum Schutz der nachstehend angeführten Bauwerke zur Entnahme von zu Trinkwasser aufbereitbarem Grundwasser werden innerhalb der in Artikel 2 des vorliegenden Erlasses festgesetzen Grenzen festgelegt.

Gemeinde Name des Bauwerks Bauwerkcode katastrierte oder ehemals katastrierte Parzelle Bütgenbach Regenberg P1 50/3/5/002 Gem. 5 Flur B Nr. 2F Bütgenbach Regenberg P3 50/3/5/004 Gem. 5 Flur B Nr. 2F

  1. 2 - §...

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