22. DEZEMBER 2016 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Oktober 2016, durch den die starken Niederschläge, die Überschwemmungen und der Hagelschlag vom 6., 7. und 8. Juni 2016 als allgemeine Naturkatastrophe betrachtet werden, und zur Abgrenzung der räumlichen Ausdehnung dieser Naturkatastrophe

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 6 § 1 II Ziffer 5, abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1976 über die Ersatzleistung bei bestimmten Schäden an Privatgütern durch Naturkatastrophen, Artikel 2 § 1 Ziffer 1 und § 2;

In der Erwägung, dass Artikel 2 Absatz 13 des Erlasses vom 6. Oktober 2016, durch den die starken Niederschläge, die Überschwemmungen und der Hagelschlag vom 6., 7. und 8. Juni 2016 als allgemeine Naturkatastrophe betrachtet werden, und zur Abgrenzung der räumlichen Ausdehnung dieser Naturkatastrophe, einen Schreibfehler enthält;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 2 Absatz 13 des Erlasses vom 6. Oktober 2016, durch den die starken Niederschläge, die Überschwemmungen und der Hagelschlag vom 6., 7. und 8. Juni 2016 als allgemeine Naturkatastrophe betrachtet werden, und zur...

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