22. DEZEMBER 2016 - Erlaß der Wallonischen Regierung, durch den die Überschwemmungen vom 17. Juni 2016 als allgemeine Naturkatastrophe betrachtet werden, und zur Abgrenzung ihrer räumlichen Ausdehnung

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 6 § 1 II Ziffer 5, abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1976 über die Ersatzleistung bei bestimmten Schäden an Privatgütern durch Naturkatastrophen, Artikel 2 § 1 Ziffer 1 und § 2;

Aufgrund des Antrags des Bürgermeisters von Estaimpuis vom 21. September 2016 über das Ausmaß der durch die starken Niederschläge und Überschwemmungen verursachten Schäden sowie der Anzahl der Geschädigten;

Aufgrund des föderalen ministeriellen Rundschreibens vom 20. September 2006 zur Feststellung der Kriterien für die Anerkennung allgemeiner Naturkatastrophen;

In der Erwägung, dass dieses Naturereignis die Provinz Hennegau am 17. Juni heimgesucht hat;

Aufgrund des am 3. Oktober 2016 verfassten technischen Berichts des regionalen Krisenzentrums der Wallonie;

In Erwägung des außergewöhnlichen Charakters der starken Niederschläge vom 17. Juni 2016 im Sinne des ministeriellen Rundschreibens vom 20. September 2006;

Aufgrund der am 19. Dezember 2016 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Auf Vorschlag des Ministers, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Anerkennung der allgemeinen Naturkatastrophen gehört;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Überschwemmungen, die...

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