Décision judiciaire de Conseil d'État, 9 mars 1998
Date de Résolution | 9 mars 1998 |
Juridiction | XIII |
Nature | Arrêt |
STAATSRAT, VERWALTUNGSABTEILUNG.
URTEIL
Nr. 72.294 vom 9. März 1998
A.76.475/XIII-384
In der Rechtssache : 1. KEVER Robert, 2. HOEVEN Marie, Wahldomizil bei Herrn Edgar DUYSTER, Rechtsanwalt, Vervierser Straße 10
4700 Eupen,
gegen :
die Gemeinde Lontzen-Herbesthal,
Wahldomizil bei Herrn Martin HISSEL, Rechtsanwalt, Aachener Straße 18
4700 Eupen.
Intervenierende Partei :
BONNI Leonard,
Wahldomizil bei Herrn Martin ORBAN, Rechtsanwalt, Kaperberg 50
4700 Eupen.
---------------------------------------------------------DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER DER EINSTWEILIGEN
ENTSCHEIDUNGEN,
Aufgrund des von Robert KEVER und Marie HOEVEN am 25. November 1997 eingereichten Antrags auf Aussetzung der Ausführung der Baugenehmigung, die Leonard BONNI am 14. Oktober 1996 von dem Bürgermeister- und Sch[.ffl]ffenkollegium von Lontzen in bezug auf eine Fertighalle in
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Lontzen, Dahlienstraße 21a, katastriert Gemarkung 1, Flur A, Nr. 15 A, erteilt wurde;
Aufgrund der gleichzeitig eingereichten Klageschrift, mit der dieselben Kläger die Nichtigerklärung desselben Rechtsaktes beantragen;
Aufgrund des am 16. Dezember 1997 eingereichten Gesuchs, mit dem Leonard BONNI beantragt, als intervenierende Partei in dem Verfahren der einstweiligen Entscheidung zugelassen zu werden;
Aufgrund der Note mit Bemerkungen und der Verwaltungsakten der Gegenpartei;
Aufgrund des Berichts von Herrn VERHULST, Erster Auditor beim Staatsrat;
Aufgrund der Anordnung vom 14. Januar 1998, die die Sache auf die Sitzung vom 29. Januar 1998 um 9 Uhr 30 anberaumt;
Aufgrund der Zustellung der Anberaumungsanordnung und des Berichts an die Parteien;
Nach Anh[.ffl]rung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht;
Nach Anh[.ffl]rung der Ausführungen von Herrn DUYSTER, Rechtsanwalt, der für die Kläger erscheint, von Herrn HISSEL, Rechtsanwalt, der für die Gegenpartei erscheint und von Frau TÖLLER, Rechtsanwältin, loco Herrn ORBAN, Rechtsanwalt, die für die intervenierende Partei erscheint;
Nach Anh[.ffl]rung des gegenteiligen Gutachtens von Herrn VERHULST, Erster Auditor;
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Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In der Erwägung, daß dem von Leonard BONNI, dem Adressaten des angefochtenen Rechtsakts, eingereichten Gesuch auf Intervention stattzugeben ist;
In der Erwägung, daß die Gegenpartei eine Einrede der Unzulässigkeit der Klage erhebt, der zufolge der erst am 25. November...
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