Urteil Nr. 183/2008 im Verfassungsgerichtshof, 18. Dezember 2008

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Auszug


Urteil Nr. 183/2008 im Verfassungsgerichtshof, 18. Dezember 2008

In Sachen: Klagen auf völlige oder teilweise Nichtigerklärung von Artikel 135quater des Gesetzes vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, eingefügt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die Generalinspektion und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Rechtsstellung bestimmter Mitglieder der Polizeidienste, erhoben von Annie Moulin und Walter Thiry und von Marc Claerhout und Philip Van Hamme.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Melchior und M. Bossuyt, und den Richtern P. Martens, J.-P. Moerman, E. Derycke, J. Spreutels und T. Merckx-Van Goey, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Melchior,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der Klagen und Verfahren

a) Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 28. November 2007 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 30. November 2007 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf völlige oder teilweise Nichtigerklärung von Artikel 135quater des Gesetzes vom 26. April 2002 über die wesentlichen Elemente des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur Festlegung verschiedener anderer Bestimmungen über die Polizeidienste, eingefügt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 15. Mai 2007...

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