Urteil Nr. 131/2001 im Verfassungsgerichtshof, 30. Oktober 2001

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Auszug


Urteil Nr. 131/2001 im Verfassungsgerichtshof, 30. Oktober 2001

In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug auf Artikel 57 § 2 des Grundlagengesetzes vom 8. Juli 1976 über die öffentlichen Sozialhilfezentren, abgeändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 15. Juli 1996, gestellt vom Arbeitsgericht Antwerpen, vom Arbeitsgericht Lüttich und vom Arbeitsgericht Brüssel.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden A. Arts und M. Melchior, den Richtern L. François, P. Martens, R. Henneuse, M. Bossuyt, E. De Groot, L. Lavrysen, A. Alen, J.-P. Snappe und J.-P. Moerman, und dem emeritierten Vorsitzenden H. Boel gemäß Artikel 60bis des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des emeritierten Vorsitzenden H. Boel,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der präjudiziellen Fragen

a. In seinem Urteil vom 3. Mai 2000 in Sachen P. Owusu gegen das Öffentliche Sozialhilfezentrum Antwerpen, dessen Ausfertigung am 10. Mai 2000 in der Kanzlei des Schiedshofes eingegangen ist, hat das Arbeitsgericht Antwerpen folgende präjudizielle Frage gestellt:

« Verstößt Artikel 57 § 2 des ÖSHZ-Gesetzes gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem diese Bestimmung auch auf Ausländer anwendbar ist, die gemäß dem Gesetz vom 22. Dezember 1999 über die Regularisierung des Aufenthalts bestimmter Kategorien von Ausländern, die sich auf dem Staatsgebiet des Königreichs aufhalten, einen Regularisierungsantrag eingereicht haben, wodurch sie kraft einer Gesetzesbestimmung, im vorliegenden Fall Artikel 14 des vorgenannten Gesetzes,...

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