Urteil Nr. 6/2001 im Verfassungsgerichtshof, 31. Januar 2001

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Urteil Nr. 6/2001 im Verfassungsgerichtshof, 31. Januar 2001

In Sachen: Klagen auf teilweise Nichtigerklärung von Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Mai 1999 zur Abänderung der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Gesetzes vom 5. April 1955 bezüglich der Gehälter der Amtsträger beim Staatsrat, sowie des Gerichtsgesetzbuches, erhoben von A. Bokken, N. Vantieghem, R. Veulemans und C. Harlez.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden G. De Baets und M. Melchior, und den Richtern H. Boel, L. François, J. Delruelle, A. Arts und M. Bossuyt, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden G. De Baets,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der Klagen

a. Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 24. August 1999 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 26. August 1999 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob A. Bokken, wohnhaft in 3650 Dilsen-Stokkem, Kantonsweg 36, Klage auf teilweise Nichtigerklä- rung von Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Mai 1999 zur Abänderung der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Gesetzes vom 5. April 1955 bezüglich der Gehälter der Amtsträger beim Staatsrat, sowie des Gerichtsgesetzbuches (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 22. Juni 1999).

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