Urteil Nr. 190/2005 im Verfassungsgerichtshof, 14. Dezember 2005

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Auszug


Urteil Nr. 190/2005 im Verfassungsgerichtshof, 14. Dezember 2005

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 4, 5 und 12 Absatz 2 der Ordonnanz der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 13. Mai 2004 « über die der Regelung des Zwangsmiteigentums unterliegenden betreuten Wohnungen und Wohnkomplexe mit Dienstleistungsangebot für Betagte in der Region Brüssel-Hauptstadt », erhoben von der Restel Residences AG u.a.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Melchior und A. Arts, und den Richtern M. Bossuyt, A. Alen, J.-P. Snappe, E. Derycke und J. Spreutels, unter Assistenz des Kanzlers L. Potoms, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Melchior,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der Klage und Verfahren

Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 15. Dezember 2004 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 17. Dezember 2004 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 4, 5 und 12 Absatz 2 der Ordonnanz der ...

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