Urteil Nr. 79/2005 im Verfassungsgerichtshof, 27. April 2005

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Auszug


Urteil Nr. 79/2005 im Verfassungsgerichtshof, 27. April 2005

In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf die Artikel 81 Nr. 1 und 82 des Konkursgesetzes vom 8. August 1997 in der durch das Gesetz vom 4. September 2002 abgeänderten Fassung, gestellt vom Gericht erster Instanz Verviers.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Melchior und A. Arts, und den Richtern P. Martens, R. Henneuse, M. Bossuyt, E. De Groot, L. Lavrysen, A. Alen, J.-P. Snappe, J.-P. Moerman, E. Derycke und J. Spreutels, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Melchior,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der präjudiziellen Frage und Verfahren

In seinem Urteil vom 3. Mai 2004 in Sachen der Fortis Lease AG gegen J.-C. Hamers und M. Wilem, dessen Ausfertigung am 11. Mai 2004 in der Kanzlei des Schiedshofes eingegangen ist, hat das Gericht erster Instanz Verviers die präjudizielle Frage gestellt,

« ob die kombinierten Bestimmungen der neuen Artikel 81 Nr. 1 und 82 des Konkursgesetzes vom 8. August 1997 gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung verstoßen, insofern sie auf absolute und automatische Weise ausschließen, daß natürliche Personen, die unentgeltlich für die von einer in Konkurs geratenen juristischen Person eingegangen Verpflichtunge...

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